Strafgesetzbuch (StGB) Art. 190

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 190 StGB vom 2025

Art. 190 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 190 Vergewaltigung (1)

1 Wer gegen den Willen einer Person den Beischlaf oder eine beischlafsähnliche Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, an dieser vornimmt oder von dieser vornehmen lässt oder zu diesem Zweck einen Schockzustand einer Person ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

2 Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer beischlafsähnlichen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

3 Handelt der Täter nach Absatz 2 grausam, verwendet er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 16. Juni 2023 über eine Revision des Sexualstrafrechts, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 27; BBl 2018 2827; 2022 687, 1011).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 190 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220169Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Verfahren; Aufforderung; Sinne; Gewalt; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Banner; Anklage; Urteil; Asservat-Nr; Fraue; Entschädigung; Verbrechen; Gewalttätigkeit; Frauen; Rechtsanwalt; Berufungsverhandlung; Anklagebehörde; Aktion; Entscheid; Winterthur; Geldstrafe; Verfahren; Verfahrens; Doppel
ZHSB220378Mehrfache, teilweise versuchte Vergewaltigung etc.Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Berufung; Vergewaltigung; Vorinstanz; Sinne; Gericht; Anklage; Staat; Sachverhalt; Vergewaltigungen; Staatsanwalt; Schändung; Entscheid; Vorwürfe; Urteil; Staatsanwaltschaft; Vertreterin; Schilderung; Schilderungen; Belästigungen; Verteidigung; Hinweis; Entschädigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.73-Beschuldigte; Privatklägerin; Recht; Aussage; Beschuldigten; Aussagen; Urteil; Apos; Täter; Nötigung; Vorfall; Beruf; Berufung; Verfahren; Urteils; Verfahren; Geschädigte; Gericht; Staat; Arbeit; Einvernahme; Entschädigung; Geldstrafe; Vorinstanz; ührt
SOSTBER.2022.11-Beschuldigte; Privat; Privatklägerin; Aussage; Beschuldigten; Recht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Urteil; Beruf; Staat; Wohnzimmer; Beweis; Vergewaltigung; Berufung; Person; Schlaf; Interesse; Flüchtling; Schlafzimmer; Penis
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 434 (6B_888/2017)Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG; Legitimation der Privatklägerschaft zur Beschwerde in Strafsachen; Erfordernis der Teilnahme am Verfahren vor der Vorinstanz. Der Verzicht der berufungsbeklagten Privatklägerschaft auf die freigestellte Anwesenheit an der mündlichen Berufungsverhandlung oder das Stellen von Anträgen im Berufungsverfahren ist nicht als Gleichgültigkeit am Ausgang des Berufungsverfahrens, sondern in dem Sinne zu verstehen, dass die Privatklägerschaft an ihren erstinstanzlichen Anträgen festhält. Die berufungsbeklagte Privatklägerschaft, die im Berufungsverfahren mit ihren erstinstanzlichen Anträgen unterlag, erfüllt die Legitimationsvoraussetzung von Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG (E. 1.2). Berufung; Anträge; Verfahren; Privatkläger; Berufungsverfahren; Privatklägerschaft; Verfahren; Urteil; Sachen; Anträgen; Person; Vorinstanz; Entscheid; Recht; Teilnahme; Verzicht; Bundesgericht; Stellung; Sinne; Beurteilung; Zivilansprüche; Berufungsverhandlung; Zivilforderung; Abweisung; Staatsanwaltschaft; Rechtspflege; Auffassung; Kantons; Legitimation
143 IV 49 (6B_646/2016)Art. 97 Abs. 3 StGB, Art. 1 Abs. 2 lit. j und Art. 36 JStG; Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung. Art. 97 Abs. 3 StGB hat entgegen dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 2 lit. j JStG auch im Jugendstrafrecht Gültigkeit. Auch in einem Jugendstrafverfahren tritt die Verjährung nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Art. 36 JStG ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist (E. 1). Verjährung; Recht; Urteil; Jugendstrafrecht; Recht; Verjährungsfrist; Verfahren; Verfahren; E-JStG; Unterbrechung; Fristen; Ruhen; Verjährungsfristen; Erwachsene; Bestimmungen; VE-JStG; Vergewaltigung; Freiheitsstrafe; Gesetzgeber; E-StGB; Nötigung; Gesetzes; Hinweis; Vorentwurf; Kantons; Verfolgungsverjährung; Taten; VE-StGB; Jugendliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3800/2017AsylwiderrufRecht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; Quot;; Vorinstanz; Asylwiderruf; Schweiz; Urteil; Aberkennung; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Widerhandlung; Staat; Interesse; Verfahren; Akten; Vergewaltigung; Busse; Handlungen; Massnahme; Recht
E-2730/2017Asyl und WegweisungWegweisung; Gericht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Eritrea; Person; Flüchtling; Wegweisungsvollzug; Heimat; Ausreise; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Nationaldienst; Verfügung; Verfahren; Desertion; Vollzug; Wegweisungsvollzugs; Heimatstaat; Rückkehr; Staat; Militär; Sinne; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2024.20Apos;; Honorar; Obergericht; Entschädigung; Recht; Beschwerde; Kammer; Vorinstanz; Berufung; Urteil; Beschwerdekammer; Verteidigung; Verteidiger; Gericht; Anwalt; Rechtsanwalt; AnwGebV; Aufwand; Nötigung; Verfahren; Gebühr; Vorwürfe; Falles; Bundesstrafgericht; Einzelrichter; Kantons; Beschuldigte; Privatklägerin
BG.2020.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gerichtsstand; Tessin; Geschädigte; Beschwerdekammer; Kantons; Person; Behörde; Oberstaatsanwaltschaft; Kantone; Behörden; Geschädigten; Bundesstrafgericht; Staatsanwaltschaft; Verfahren; StA/TI; Gesuch; Tribunal; Parteien; Gewalt; Vergewaltigung; Bundesstrafgerichts; Taten; Sprache; Beschluss; Gerichtsschreiber; Ministero; Gerichtsstandskonflikt; Wohnort

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Donatsch, Schweizer, PiethPraxis, 4. Aufl., Zürich2021
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Auflage 2018