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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 190 StGB vom 2024

Art. 190 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 190 Vergewaltigung

1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

2(1)

3 Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft), mit Wirkung seit 1. April 2004 (AS 2004 1403; BBl 2003 1909 1937).
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft), in Kraft seit 1. April 2004 (AS 2004 1403; BBl 2003 1909 1937).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 190 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220169Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Verfahren; Aufforderung; Sinne; Gewalt; Amtlich; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Banner; Amtliche; Anklage; Urteil; Asservat-Nr; Fraue; Entschädigung; Verbrechen; Gewalttätigkeit; Gesprochen; Frauen; Recht; Rechtsanwalt; Berufungsverhandlung; Anklagebehörde; Aktion; Entscheid
ZHSB220378Mehrfache, teilweise versuchte Vergewaltigung etc.Gerin; Privatklägerin; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Lichen; Berufung; Vergewaltigung; Vorinstanz; Klagt; Klagte; Behauptet; Sinne; Behauptete; Gericht; Anklage; Staat; Behaupteten; Sachverhalt; Vergewaltigungen; Staatsanwalt; Schändung; Entscheid; Vorwürfe; Sexuell; Urteil; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGOH 2011/8Entscheid Art. 1 und 22 Abs. 1 OHG: Anspruch auf Genugtuung nach OHG. Schwere der psychischen Beeinträchtigung nach einem sexuellen Übergriff war ungenügend abgeklärt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2012, OH 2011/8).Vizepräsidentin Marie-Theres Rüegg-Haltinner, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Marcel KuhnEntscheid vom 14. Februar 2012in SachenA. ,Rekurrentin,vertreten durch Kinderschutzzentrum St. Gallen, Claudiusstrasse 6, 9006 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des KantonsSt. Gallen, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,betreffendGenugtuungSachverhalt:
BSSB.2021.9 (AG.2021.589)Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung (Beschwerde beim BG hängig)
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 434 (6B_888/2017)Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG; Legitimation der Privatklägerschaft zur Beschwerde in Strafsachen; Erfordernis der Teilnahme am Verfahren vor der Vorinstanz. Der Verzicht der berufungsbeklagten Privatklägerschaft auf die freigestellte Anwesenheit an der mündlichen Berufungsverhandlung oder das Stellen von Anträgen im Berufungsverfahren ist nicht als Gleichgültigkeit am Ausgang des Berufungsverfahrens, sondern in dem Sinne zu verstehen, dass die Privatklägerschaft an ihren erstinstanzlichen Anträgen festhält. Die berufungsbeklagte Privatklägerschaft, die im Berufungsverfahren mit ihren erstinstanzlichen Anträgen unterlag, erfüllt die Legitimationsvoraussetzung von Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG (E. 1.2). Berufung; Anträge; Beschwerde; Verfahren; Privatkläger; Berufungsverfahren; Privatklägerschaft; Verfahren; Urteil; Erstinstanzlich; Sachen; Anträgen; Erstinstanzliche; Schuldig; Person; Erstinstanzlichen; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Entscheid; Beschuldigte; Recht; Teilnahme; Verzicht; Habe; Bundesgericht; Stellung; Angefochten; Sinne; Angefochtene; Beurteilung
143 IV 49 (6B_646/2016)Art. 97 Abs. 3 StGB, Art. 1 Abs. 2 lit. j und Art. 36 JStG; Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung. Art. 97 Abs. 3 StGB hat entgegen dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 2 lit. j JStG auch im Jugendstrafrecht Gültigkeit. Auch in einem Jugendstrafverfahren tritt die Verjährung nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Art. 36 JStG ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist (E. 1). Verjährung; Urteil; Jugendstrafrecht; Recht; Verjährungsfrist; Verfahren; Beschwerde; Begangen; Verfahren; E-JStG; Unterbrechung; Ruhen; Erstinstanzliche; Verjährungsfristen; Erwachsene; Fristen; Bestimmungen; VE-JStG; Freiheitsstrafe; Vergewaltigung; Gesetzgeber; E-StGB; Sexuellen; Nötigung; Vorentwurf; Kantons; Taten; Verfolgungsverjährung; VE-StGB; Jugendliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3800/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdef; Beschwerdeführer; Schaft; Recht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Recht; Enschaf; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; "; Verwerflich; Widerruf; Asylwiderruf; Vorinstanz; Schweiz; Urteil; Aberkennung; Verurteilt; Verwerfliche; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Widerhandlung; Staat; Interesse; Rechts
E-2730/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdef?hrer; Wegweisung; Gericht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Eritrea; Eritreische; Person; Fl?chtling; Wegweisungsvollzug; Heimat; Ausreise; Glaubhaft; Vorinstanz; Beschwerdef?hrers; Nationaldienst; Zumutbar; Verf?gung; Verfahren; Desertion; Illegal; Vollzug; Wegweisungsvollzugs; Heimatstaat; Eritreischen; R?ckkehr; Staat; Milit?r; Sinne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gerichtsstand; Eschwerdekammer; Gesch?digte; Tessin; Beschwerdekammer; Kantons; Beh?rde; Person; Oberstaatsanwaltschaft; Gesch?digten; Beh?rden; Kantone; Verfahren; StA/TI; Bundesstrafgericht; Gesuch; Staatsanwaltschaft; Vorliegen; Gesetzlichen; Abzuweichen; Zust?ndig; Taten; Bundesstrafgerichts; Vergewaltigung; Schwerste; Triftige; Tribunal; Gewalt; Beschuldigte
BP.2018.60Verlängerung der Untersuchungshaft (Art. 227 i.V.m. Art. 222 StPO). Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Entscheid; Untersuchung; Vorinstanz; Bundesgericht; Untersuchungshaft; Beschwerdegegnerin; Haftverl?ngerungsgesuch; Recht; Beschluss; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Paginiert; Beilage; Bundesstrafgerichts; Dringend; Verf?gung; Akten; Beilageordner; Tatverdacht; Dringende; Lasche; Urteil; ?ber; Stellung; Verfahren; Gambia; Bundesgerichts
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