Agriculture Act (AgricA) Art. 19

Zusammenfassung der Rechtsnorm AgricA:



Art. 19 AgricA from 2023

Art. 19 Agriculture Act (AgricA) drucken

Art. 19 Customs tariffs

1 Unless this Act provides otherwise, responsibility and procedures for setting customs tariffs are governed by customs legislation.

2 The customs tariffs for sugar together with the guarantee fund contributions (Art. 16 National Economic Supply Act of 17 June 2016 (1) ) amount to a minimum of 7 francs per 100 kg gross. This provisions applies until 2026. (2)

(1) SR 531
(2) Inserted by No I of the FA of 1 Oct 2021, in force since 1 March 2022 (AS 2022 85; BBl 2021 457, 748).

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGII/1-2010/10Entscheid Art. 6 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2, Art. 60 Abs. 1 lit. a und d BGBB (SR 211.412.11). Bei der Abtrennung von nicht mehr benötigten, ursprünglich landwirtschaftlich gebrauchten Wohn- und Ökonomiegebäuden beträgt das Richtmass für den Umschwung 1000 m2. Nicht zu dieser Fläche dürfen jene Grundstücksteile gerechnet werden, die nicht als Umschwung genutzt werden können. Die Zulässigkeit der Abtrennung eines Umschwungs in der Grössenordnung von 1'000 m2 ist aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei sind die Bedeutung des Landes einerseits für die zonenfremde Wohnnutzung und andererseits für die Landwirtschaft gegeneinander abzuwägen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/1, 2. März 2011, II/1-2010/10). Grundstück; Fläche; Grundstücks; Umschwung; Gebäude; Arrondierung; Landwirtschaft; Zerstückelung; Flächen; Vorinstanz; Recht; Strasse; Arrondierungsfläche; Bodenrecht; Abtrennung; Wohnnutzung; Raumplanung; Wohnhaus; Grösse; Sitzplatz; Bedürfnisse; Kanton; Gemüse; Kantons
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 Ib 241Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, SR 916.344; Stallbauverordnung, SR 916.016); materielle Enteignung. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (E. 1). 2. Rechtmässigkeit der Höchstbestandesvorschriften (E. 4). 3. Die Eigentumsgarantie stellt nur so weit eine rechtliche Grundlage für Entschädigungsansprüche dar, als unmittelbar Befugnisse aus dem Eigentum beschränkt werden. Das ist bei der - wirtschaftslenkenden - Beschränkung der Befugnis zur Haltung von Nutztieren nicht der Fall; Frage offengelassen hinsichtlich der Nutzung der Stallbauten (E. 5). 4. Verneinung von Ansprüchen aus materieller Enteignung im Lichte der Wirtschaftsverfassung (E. 6a, 6b, 9b) und anhand der Kriterien der Eingriffsintensität (E. 7), der Zielrichtung des Eingriffs (E. 8), des Vertrauensschutzes (E. 9) und der Lastengleichheit (E. 10). Bundes; Betrieb; Höchstbestand; Eigentum; Entschädigung; Enteignung; Produktion; Höchstbestandes; Betriebe; Massnahmen; Eigentums; Bundesrat; Bundesgericht; Eingriff; Recht; Eigentumsgarantie; Landwirtschaft; Höchstbestandesverordnung; Produktions; Klage; Lenkung; Gesetzgeber; Höchstbestandesvorschriften; Verordnung
113 Ib 333Bewilligung für Umbau eines Schweinestalles; teilweise Umstellung von Mast auf Zucht. Abgabe für zuviel gehaltene Tiere. Art. 19a lit. a, 19d Abs. 1 und Abs. 4 LWG; Art. 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3-5 sowie Art. 12 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 StallbauVO. Die Umstellung von Mast auf Zucht bei Schweinen stellt für sich allein keine Aufstockung des Tierbestandes i.S. von Art. 5 Abs. 3 lit. a StallbauVO dar (E. 3c). Eine Aufstockung läge gemäss Art. 5 Abs. 4 StallbauVO dann vor, wenn die neu gehaltenen Tiere vor dem Umbau nicht tiergerecht hätten gehalten werden können (E. 3d). Dies haben die Vorinstanzen noch nicht abgeklärt. Die gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. a StallbauVO für in einem nicht bewilligten Stall gehaltene Tiere zu erhebende Abgabe ist eine Lenkungsabgabe und keine Busse mit Strafcharakter. Sie ist daher erst zu erheben, wenn feststeht, für wie viele Tiere nach dem Umbau die Bewilligung erteilt werden konnte. Die Abgabe ist nur gerechtfertigt für die Anzahl Tiere, um die die zu bewilligende Anzahl übertroffen worden ist (E. 4). Stall; Umbau; Tiere; Stallbauverordnung; Bewilligung; Abgabe; Tierbestand; Landwirtschaft; Mutterschwein; Mutterschweine; Bundesamt; Tierbestandes; Betrieb; Sinne; Prozent; Mastschweine; Haltung; Schweine; Zucht; Umbauten; Aufstockung; Tieren; Tierkategorie; Umstellung; StallbauVO; Mastschweinen; Erhöhung