LDIP Art. 19 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 19 LDIP dal 2022

Art. 19 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 19 d’applicazione necessaria

1 Può essere tenuto conto di una norma di applicazione necessaria di un diritto diverso da quello richiamato dalla presente legge qualora, secondo la concezione giuridica svizzera, interessi degni di protezione e manifestamente preponderanti di una parte lo richiedano e la fattispecie sia strettamente connessa con tale diritto.

2 Per stabilire se si debba tener conto di tale norma, se ne esaminer lo scopo e le conseguenze per una decisione equanime secondo la concezione giuridica svizzera.


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Art. 19 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180115RechtsöffnungRecht; Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Vorinstanz; Urteil; Beschwerdeverfahren; Bundesstaat; Zahlung; Unterhaltsbeiträge; Schweiz; Rechtsöffnung; Verfahren; Klägers; Parteien; Zusammenhang; Entscheid; Bezirksgericht; Mutter; Unterhaltszahlungen; Vollstreckung; Interesse; Kinder; Verfügung; Bundesstaates; Pennsylvania; Vorschrift
ZHRT180116RechtsöffnungRecht; Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Vorinstanz; Urteil; Beschwerdeverfahren; Bundesstaat; Zahlung; Unterhaltsbeiträge; Schweiz; Rechtsöffnung; Parteien; Zusammenhang; Verfahren; Entscheid; Bezirksgericht; Kinder; Bundesstaates; Unterhaltszahlungen; Vollstreckung; Interesse; Verfügung; Unterhaltsberechtigte; Pennsylvania; Vorschrift; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig
140 III 477 (4A_74/2014)Art. 190 Abs. 3 IPRG; zulässige Rügen bei der Anfechtung von Zwischenentscheiden. Zulässigkeit der Rügen nach Art. 190 Abs. 2 lit. c-e IPRG im Rahmen der Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über die Bestellung oder die Zuständigkeit des Schiedsgerichts (E. 3.1).
ändig; Zuständigkeit; Schiedsgericht; Rüge; Rügen; Zwischenentscheid; Bestellung; Schiedsgerichts; Zuständigkeits; Sachverhalts; Bundesgericht; Grundsatz; Verfahrens; Gehörs; Kommentar; Hinweisen; Zwischenentscheide; Fragen; Parteien; Grundlage; Verletzung; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Sachverhaltsfeststellung; Urteil; Anfechtung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.285Recht; Rechtshilfe; Kultur; Kulturgüter; Filter; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Behörden; Rechtshilfeersuchen; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Entscheide; Recht; Sinne; Herkunft; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wolf, VischerZürcher Kommentar zum IPRG2004