Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
Art. 19 BV vom 2024
Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht
Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 19 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ150042 | Kindesschutzmassnahme | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Kindes; Kinder; Abklärung; Stadt; Kindsmutter; Bundes; Kantons; Ttmm; Rich; Zürich; Beschlüsse; Anhörung; Verfahren; Ausland; Akten; Dispositiv; Mutter; Aufenthalt; Massnahme; Erwachsenenschutzbehörde; RIPOL; Kantonspolizei; Umgehend; Familie; Kindsmutter; Abklärungen; Bezirksrat; Kindern |
SH | Nr. 60/2014/19 | Art. 19 sowie Art. 62 Abs. 1 und Abs. 2 BV. Ausreichender und unentgeltlicher Grundschulunterricht; Übernahme der Transportkosten bei unzumutbarem Schulweg | Kinder; Schulweg; Kindergarten; Zumutbar; Strasse; Thayngen; Transport; Gemeinde; Erziehungsrat; Barzheim; Trottoir; Kindergartenkind; Unentgeltliche; Schulbehörde; Gefährlich; Überlandstrasse; Unzumutbar; Übernahme; Transportkosten; Unmittelbar; Fest; Transportmöglichkeit; Grundschulunterricht; Länge; Gefährlichkeit; Kindergartenalter; Aufgr; Winter; Recht; Kriterien |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2023.00441 | Der strittige Schulweg von 900 m Länge und einer zu überwindenden Höhendifferenz von rund 57 m ist dem 5-jährigen Sohn der Beschwerdeführenden grundsätzlich zumutbar. So ist es in der Praxis des Verwaltungsgerichts nicht üblich, bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Schulwegen mit Leistungskilometern zu operieren. Bei den Distanzangaben in dem von den Beschwerdeführenden angerufenen Entscheid des Verwaltungsgerichts handelt es sich somit nicht um Leistungskilometer. Nicht folgen lässt sich den Beschwerdeführenden ferner, wenn sie bei ihrem Sohn eine Gehgeschwindigkeit von lediglich maximal 2 km/h annehmen (zum Ganzen E. 6). Vor dem Hintergrund namentlich des Umstands, dass der strittige Schulweg von seiner Länge her unstreitig an der Grenze der Belastbarkeit für einen Fünfjährigen liegt, wäre die Beschwerdegegnerin jedoch gehalten gewesen, eine zumindest knappe Interessenabwägung vorzunehmen und darzulegen, welche öffentlichen Interessen hier konkret das dargetane Interesse von C an der Zuteilung zum Kindergarten H aufzuwiegen vermöchten (E. 7). Gutheissung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit. Stichworte: BEGRÜNDUNG | |
ZH | VB.2015.00521 | Haben gehörlose Eltern hörender Kinder Anspruch darauf, dass ihre Kinder in das gleiche Schulhaus eingeteilt werden? | Beschwerde; Schulhaus; Beschwerdeführenden; Eltern; Kinder; Schulweg; Schulpflege; Diskriminierung; Person; Unterschiedliche; Schule; Einteilung; Hinweisen; Personen; Kommunikation; Hörende; Individuelle; Verwaltungsgericht; Kammer; Rekurs; Bezirksrat; Beschwerdegegnerin; Schulhäuser; Ausreichenden; Unterricht; Schüler; Schulwegs; Benachteiligung; Gruppe |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 312 (9C_215/2020) | Regeste Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG ; Art. 13 Abs. 1 der st. gallischen Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen; Art. 8 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 BV ; Krankheits- und Behinderungskosten. Eine kantonale Ausführungsbestimmung zu den im Rahmen der Ergänzungsleistung zu tragenden Krankheits- und Behinderungskosten, die wie die vormalige Regelung in der ELKV keine Übernahme von Kosten für die Betreuung eines gesunden Kindes in einer Tagesstruktur vorsieht, ist gesetzeskonform (E. 6.2). | Ergänzung; Beschwerde; Ergänzungsleistung; Behinderung; Ergänzungsleistungen; Krankheits; Behinderungskosten; Kanton; Beschwerdeführerin; Recht; Entscheid; Pflege; Kindes; Vergütung; Betreuung; Gallen; Urteil; Über; Sozialversicherung; Kantons; Verordnung; Vergütet; Gesetzgeber; Kinderkrippe; Ausgaben; Regel; Bundesgesetz; Kindern; Gallischen; Tagesstruktur |
146 V 313 (9C_829/2019) | Regeste Art. 30 ter Abs. 3 AHVG ; Eintragung beitragspflichtiger Einkommen Unselbständigerwerbender. Für die ausnahmsweise Anwendung des Erwerbsjahrsprinzips ist einzig relevant, ob der Arbeitnehmer einerseits im Zeitpunkt der nachträglichen Zahlung für Erwerbsjahre vor dem AHV-Rentenalter nicht mehr für den Arbeitgeber tätig ist und andererseits im Erwerbsjahr der Mindestbeitrag nicht entrichtet wurde (E. 4.5.2). Die in BGE 111 V 161 dargelegten Grundsätze sind in Anbetracht des neuen Art. 30 ter Abs. 3 AHVG zu relativieren (E. 4.5.3). | Einkommen; Arbeit; Rente; Erwerbsjahr; Realisierungsprinzip; Zahlung; Beschwerde; Arbeitgeber; Konto; Individuelle; Beitragspflichtig; Zeitpunkt; Individuellen; Bundesgericht; Beitragspflichtige; Erwerbstätigkeit; Beitragspflicht; Ausgleichskasse; Arbeitnehmer; Mindestbeitrag; Entrichtet; Selbständigerwerbend; Rentenberechnung; Bundesrat; Gesetzliche; Person; Recht; Botschaft; Revision; Beiträge |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4339/2018 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Richt; Witwe; Recht; Verfügung; Witwen; Witwenrente; Rente; Leistung; Einsprache; Rückerstattung; Geschieden; Vertrauen; Serbien; Unrecht; Rückforderung; Versicherung; Akten; Urteil; Hinweis; Renten; Anspruch; Rechtsprechung; Frist; Frist; Geschiedene; Zeitpunkt |
C-5720/2019 | Betriebsbewilligungen | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Betrieb; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Arzneimittel; Swissmedic; Vertrauen; Trauenswürdigkeit; Vertrauenswürdigkeit; Massnahme; Sistierung; Betriebsbewilligung; Person; Verordnung; Rechtliche; Urteil; Voraussetzung; Verfügung; Bewilligung; Verfahren; Heilmittel; Nisch; Gebühr; Verfahrens; Verantwortliche |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333 | | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gef?hrdung; Verbrecherische; Urteil; Absicht; Berufung; Person; Z?ndung; Verfahren; Pyrotechnische; Personen; Sprengstoffe; Pyrotechnischen; Giftige; Verfahren; Bundesgericht; Recht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Verbrecherischer; T?ter; Vorinstanz; Verteidigung |
BB.2019.280 | Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO). | Recht; Entsch?digung; Kammer; Beschwerde; Amtliche; Bundes; Aufwand; Berufung; Urteil; Verfahren; Honorar; Verteidigung; Verteidiger; Kanton; Amtlichen; Bundesgericht; Stunden; Entscheid; Begr?ndung; Verfahren; Rechtsanwalt; Kantons; Bundesgerichts; Pauschal; Obergericht; Honorarnote; Gericht; Begr?ndet |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Bernhard Ehrenzeller | Kommentar, Zürich | 2014 |