Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 19

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 19 BV vom 2024

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Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht

Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 19 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ150042KindesschutzmassnahmeKindes; Kinder; Abklärung; Stadt; Kindsmutter; Bundes; Kantons; Beschlüsse; Anhörung; Verfahren; Ausland; Akten; Dispositiv; Mutter; Aufenthalt; Massnahme; Erwachsenenschutzbehörde; RIPOL; Kantonspolizei; Familie; Abklärungen; Bezirksrat; Kindern; Entscheid; Vater; Recht; Behörde
SZZK1 2022 26Ehescheidung (Teilurteil)Scheidung; Vi-act; Teilurteil; Scheidungspunkt; Recht; Interesse; Verfahren; Parteien; Berufung; Kläger; Klägers; Ehegatte; Teilurteils; Beklagten; Verfahrens; Urteil; Unterhalt; Erbrecht; Scheidungsverfahren; Unterhalts; KG-act; Gericht; Ehegatten; Pflicht; Antrag; Pflichtteil; Kinder; Hauptverhandlung; Erkrankung; önne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2023.00441Der strittige Schulweg von 900 m Länge und einer zu überwindenden Höhendifferenz von rund 57 m ist dem 5-jährigen Sohn der Beschwerdeführenden grundsätzlich zumutbar. So ist es in der Praxis des Verwaltungsgerichts nicht üblich, bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Schulwegen mit Leistungskilometern zu operieren. Bei den Distanzangaben in dem von den Beschwerdeführenden angerufenen Entscheid des Verwaltungsgerichts handelt es sich somit nicht um Leistungskilometer. Nicht folgen lässt sich den Beschwerdeführenden ferner, wenn sie bei ihrem Sohn eine Gehgeschwindigkeit von lediglich maximal 2 km/h annehmen (zum Ganzen E. 6). Vor dem Hintergrund namentlich des Umstands, dass der strittige Schulweg von seiner Länge her unstreitig an der Grenze der Belastbarkeit für einen Fünfjährigen liegt, wäre die Beschwerdegegnerin jedoch gehalten gewesen, eine – zumindest knappe – Interessenabwägung vorzunehmen und darzulegen, welche öffentlichen Interessen hier konkret das dargetane Interesse von C an der Zuteilung zum Kindergarten H aufzuwiegen vermöchten (E. 7). Gutheissung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit.   Stichworte: BEGRÜNDUNGKinder; Schulweg; Kindergarten; Beschwerdeführenden; Verwaltungsgericht; Zuteilung; Länge; Schüler; Kanton; Entscheid; Kantons; Höhe; Ermessen; Klasse; Recht; Klassen; Gehgeschwindigkeit; Höhendifferenz; Hinweis; Urteil; Bezirksrat; Kindern; Schülerinnen; Kindergartens; Leistungskilometer; Rekurs; Kammer; Antrag; Begründung; Schulwegs
ZHVB.2015.00521Haben gehörlose Eltern hörender Kinder Anspruch darauf, dass ihre Kinder in das gleiche Schulhaus eingeteilt werden?Schulhaus; Beschwerdeführenden; Eltern; Kinder; Schulweg; Schulpflege; Diskriminierung; Person; Schule; Einteilung; Hinweisen; Personen; Kommunikation; Verwaltungsgericht; Kammer; Rekurs; Bezirksrat; Schulhäuser; Unterricht; Schüler; Schulwegs; Gruppe; Benachteiligung; Bedürfnis; Schulleitung; Abteilung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 V 73 (9C_597/2023)
Regeste
Art. 39 AHVG ; Art. 55 ter AHVV ; Rentenaufschub. Die in Art. 55 ter Abs. 2 AHVV gestützt auf Art. 39 Abs. 3 AHVG für die Berechnung des Zuschlags beim Rentenaufschub statuierte, in Rz. 6301 ff. RWL konkretisierte Methode erweist sich als bundesrechtskonform (E. 3-7).
Rente; Renten; Aufschub; Aufschubs; Zuschlag; Bundesrat; Altersrente; Preis; Rentenaufschub; Berechnung; Zuschlags; Aufschubszuschlag; Zeitpunkt; Abruf; Preisentwicklung; Aufschubsdauer; Betrag; Prozentsatz; Aufschubszeit; Urteil; Summe; Verordnung; Erhöhung; Leistung; Regel; Anzahl
147 V 312 (9C_215/2020)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG ; Art. 13 Abs. 1 der st. gallischen Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen; Art. 8 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 BV ; Krankheits- und Behinderungskosten. Eine kantonale Ausführungsbestimmung zu den im Rahmen der Ergänzungsleistung zu tragenden Krankheits- und Behinderungskosten, die wie die vormalige Regelung in der ELKV keine Übernahme von Kosten für die Betreuung eines gesunden Kindes in einer Tagesstruktur vorsieht, ist gesetzeskonform (E. 6.2).
Ergänzung; Ergänzungsleistung; Behinderung; Ergänzungsleistungen; Krankheits; Behinderungskosten; Kanton; Recht; Entscheid; Pflege; Kindes; Gallen; Vergütung; Betreuung; Über; Urteil; Sozialversicherung; Kantons; Verordnung; Gesetzgeber; Kindern; Kinderkrippe; Ausgaben; Regel; Bundesgesetz; Tagesstruktur; Kantone

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-319/2024UnternehmensabgabeBundes; Unternehmen; Urteil; Abgabe; Recht; Radio; Stufe; Vorinstanz; Unternehmens; Verfügung; Bundesverwaltung; Fernsehen; Bundesverwaltungsgericht; Tarif; Unternehmensabgabe; Zahlung; Höhe; BVGer; Bundesgericht; Mehrwertsteuer; Tarifs; Medien; Steuer; Schutzgelderpressung; Gelder; Verfahren; Rechtsbegehren; Sachverhalt
C-4339/2018Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassRecht; Vorinstanz; Witwe; Richt; Verfügung; Witwen; Witwenrente; Recht; Rente; Leistung; Einsprache; Rückerstattung; Vertrauen; Serbien; Unrecht; Rückforderung; Versicherung; Akten; Urteil; Hinweis; Renten; Anspruch; Rechtsprechung; Frist; Zeitpunkt; Einspracheentscheid; Schweiz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Urteil; Absicht; Beruf; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Sprengstoffe; Personen; Apos;; Verfahren; Bundesgericht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Sinne; Täter; Verteidigung; Vorinstanz; Kammer; Böller; Bundesgerichts
BB.2019.280Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Recht; Gericht; Entschädigung; Kammer; Bundes; Aufwand; Berufung; Urteil; Verfahren; Honorar; Verteidigung; Verteidiger; Kanton; Stunden; Bundesgericht; Entscheid; Beschwerde; Begründung; Rechtsanwalt; Apos;; Verfahren; Kantons; Bundesgerichts; Obergericht; Gericht; Pauschale; Honorarnote; Gehör; Anwalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

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