AHVG Art. 19 -

Einleitung zur Rechtsnorm AHVG:



Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) regelt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz. Es legt die Voraussetzungen für den Bezug von Renten fest, regelt die Höhe und Berechnung dieser Renten und finanziert die Versicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat. Das Gesetz dient der Existenzsicherung älterer Menschen und Hinterbliebener und trägt zur sozialen Sicherheit in der Schweiz bei.

Art. 19 AHVG vom 2023

Art. 19 Bundesgesetz über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHVG) drucken

Art. 19 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, mit Wirkung seit 1. Jan. 1964 (AS 1964 285; BBl 1963 II 517).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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