AVIG Art. 18c - Altersleistungen

Einleitung zur Rechtsnorm AVIG:



Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Art. 18c AVIG vom 2024

Art. 18c Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) drucken

Art. 18c (1) Altersleistungen

1 Altersleistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge werden von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen. (2)

2 Absatz 1 gilt auch für Personen, die eine Altersrente einer ausländischen obligatorischen oder freiwilligen Altersversicherung beziehen, unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche Altersleistung oder um eine Vorruhestandsleistung handelt.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 22. März 2002, in Kraft seit 1. Juli 2003 (AS 2003 1728; BBl 2001 2245).
(2) Fassung gemäss Anhang Ziff. 9 des BG vom 17. Dez. 2021 (AHV 21), in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 92; BBl 2019 6305).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2017/35Entscheid Art. 12 Abs. 2 AVIV. Gemäss dem Kreisschreiben des SECO (AVIG-Praxis ALE Rz B178) sind einer versicherten Person, welche nach Erhalt der Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen von der ihr im Vorsorgereglement eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht und die Ausrichtung einer Altersleistung verlangt, auch jene beitragspflichtigen Beschäftigungen als Beitragszeit anzurechnen, welche sie vor der vorzeitigen Pensionierung ausgeübt hat. Dies stellt nach den Materialien und dem Wortlaut eine überzeugende Interpretation von Art. 12 Abs. 2 AVIV dar, weshalb das Gericht auch aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht ohne Not davon abweicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Februar 2018, AVI 2017/35). Pension; Pensionierung; Gründen; Person; Kündigung; Vorsorge; Beitragszeit; Arbeitslosenentschädigung; Arbeitsverhältnis; Anspruch; Altersleistung; Arbeitgeberin; Pensionskasse; Bezug; Verordnung; Urteil; Leistung; Rente; Einsprache; Personen; Gericht; Auslegung; Arbeitgeberschaft; Entscheid; Arbeitslosenkasse; Umstrukturierung; Betrieb; Beschäftigung
SGAVI 2008/48Entscheid Art. 8 und 13 AVIG. Anspruchserfordernis der Beitragszeit verneint. Voraussetzungen für Vertrauensschutz nicht erfüllt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Februar 2009, AVI 2008/48). Arbeit; Beitragszeit; Pensionierung; Beratung; Arbeitslosenentschädigung; Rahmenfrist; Anspruch; Beratungspflicht; Person; Antrag; Recht; Kasse; Beitragszeiten; Wiederanmeldung; Rechte; Pflichten; Arbeitslosenkasse; Arbeitsverhältnis; Befreiung; Wesentlichen; Zeitpunkt; Arbeitslosenversicherung; Beschäftigung; ären
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