SCC Art. 189 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 189 SCC from 2022

Art. 189 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 189 2. Distraint a. By court order

If a spouse living under the community of property regime is pursued for a personal debt and his or her share of the common property is distrained, the debt enforcement supervisory authority may request that the court order a separation of property.


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Art. 189 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDPlainte/2021/14’Office; ’immeuble; ésident; éalisation; édé; érieure; ères; Présidente; Autorité; ébiteur; écision; édéral; ’impôt; ’il; ’est; ébiteurs; éancier; ’ACI; Côte; éanciers; ’autorité; était; établi
VDPlainte/2010/4-été; Office; érieur; érieure; Autorité; éalisation; éance; éception; équisitions; BRAPA; èces; édéral; époux; ésident; Audience; égime; Objet; Affaires; éancier; étant; Applique; écision; Morges; ères; Agent

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
100 II 270Internationales Ehegüterrecht: Art. 31 Abs. 3 NAG. Schweizerische Ehegatten, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückgekehrt sind und deren güterrechtlichen Verhältnisse vom ausländischen Recht beherrscht werden, können sich nicht nur durch eine Erklärung im Sinne von Art. 20 NAG, sondern auch durch den Abschluss eines Ehevertrages, in dem ein schweizerischer Güterstand gewählt wird, dem schweizerischen Ehegüterrecht unterstellen (Erw. 3). Ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten (Art. 214 Abs. 3 ZGB) Rückwirkung auf die gesamte Dauer der Ehe? (Erw. 4). Recht; Schoch; Ehevertrag; Ehegatten; Eheleute; Güterstand; Vorschlag; Schweiz; Ausland; Verhältnis; Ehevertrages; Verhältnisse; Abschluss; Ehegüterrecht; Sinne; Walter; Testament; Vertrag; Urteil; Vorschlags; Wohnsitz; Künzli; Beklagten
95 II 599Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Eintritt der Gütertrennung oder bei Scheidung (Art. 189, 154 ZGB). Hat der Ehemann der Ehefrau einen Geldbetrag zu ersetzen, den diese während der Güterverbindung als Gläubigerin einer zum eingebrachten Frauengut gehörenden Forderung selbst einkassiert und dem Ehemann nicht übergeben hat? - Ersatzpflicht des Ehemanns wegen schuldhafter Verletzung einer ihm obliegenden Sorgfaltspflicht (Art. 201 Abs. 1 und 752 ZGB), wegen Verwendung des Geldes für den Haushalt oder zur Tilgung sonstiger Mannesschulden (Art. 209 Abs. 1 ZGB) oder wegen Vermischung mit dem im Eigentum des Ehemanns stehenden Haushaltungsgeld (Art. 727, 201 Abs. 3 ZGB)? (Erw. 4 d, aa - cc). - Der Eigentumsübergang und die Ersatzforderung nach Art. 201 Abs. 3 ZGB fallen bei Auflösung der Güterverbindung wegen Übergangs zur Gütertrennung oder wegen Scheidung grundsätzlich dahin; im übrigen erhält die Ehefrau nach dieser Bestimmung keine Ersatzforderung für bares Geld, andere vertretbare Sachen und nur der Gattung nach bestimmte Inhaberpapiere, die sie dem Ehemann vorenthalten hat (Erw. 4 d Abs. 1 und 4 e; Bestätigung und Klarstellung der Rechtsprechung). Ersatz; Ehemann; Betrag; Gütertrennung; Ehefrau; Ersatzforderung; Scheidung; Güterverbindung; Eigentum; Mannes; Haushalt; Übergang; Entscheide; Recht; Stück; Ehemanns; Übergangs; Bundesgericht; Vermögensstücke; Eintritt; Vermischung; Auflösung; Rechtsprechung; Betrags; Beklagten; Verbindung; Mannesgut