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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 189 Ergänzung und Verbesserung des Gutachtens
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210555 | Mord | Beschuldigte; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Privatkläger; Wattetupfer; Staatsanwalt; Genugtuung; Mobiltelefon; Einvernahme; Verfahren |
ZH | SB210226 | Mord etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Staat; Gutachten; Einvernahme; Berufung; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Recht; Opfer; Verfahren; ändig |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2017.322 | vorsorglicher Führerausweisentzug | Alkohol; Führerausweis; Auflage; Alkoholkonsum; Auflagen; Haaranalyse; Verfügung; Fahreignung; Ethylglucuronid; Bundesgericht; Person; Labor; Recht; Führerausweises; Verwaltungsgericht; Haarprobe; Beschwerde; Gutachten; Alkoholabstinenz; Trinkverhalten; CDT-Wert; Ergebnis; Krone |
SO | VWBES.2017.50 | Führerausweisentzug / Sicherungsentzug | Gutachten; Droge; Recht; Drogen; Führerausweis; Kokain; Fahreignung; IRM-BS; Zeitraum; Auflage; Ergebnis; Beschwerde; Privatgutachten; Auflagen; Haaranalyse; Konsum; Urteil; Person; Untersuchung; Ergebnisse; Alkohol; Gutachtens; Verwaltungsgericht; Führerausweises; Abstinenz; Verfahren; Entscheid |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 369 | Art. 9 BV; Stellenwert von Parteigutachten. Den Ergebnissen eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Parteigutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu (E. 6). Regeste b Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, Rechnungslegung; Handeln in Vorteilsabsicht. Die Einreichung unwahrer Jahresrechnungen im Rahmen von Verhandlungen mit Banken über Kreditgewährungen oder -verlängerungen erfüllt den subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit damit angestrebt wird, die eigene Position bei den Kreditverhandlungen zu verbessern. Ob die kreditsuchende Firmengruppe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überschuldet war oder nicht, ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung (E. 7). | üsse; Urteil; Banken; Recht; Urkunde; Holding; Vermögens; Vorinstanz; Gutachten; Recht; Gericht; Hinweis; Gesellschaft; Beweiswürdigung; Gruppe; Gesellschaften; Urkundenfälschung; Hinweisen; Tatbestand; Handel; Privatgutachten; Vorteil; Feststellung; Bundesgericht; Sachverständige; üssen |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2017.65 | Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 Ziff. 1 StGB) | Unterschrift; Dokument; Recht; Protokoll; Dokumente; EV-Protokoll; Beschuldigte; Unterschriften; Bundes; Anzeige; Agreement; Rechtsanwalt; Verfahren; Gutachten; Einvernahme; Apos;; Aussage; Vollmacht; Bundesanwaltschaft; Konto; Person; Verteidigung; ögen |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Schweizer, Jositsch | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, éd. | 2023 |
Donatsch Andreas, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung – Schulthess Kommentar | 2020 |