Art. 188 Stellungnahme der Parteien
Die Verfahrensleitung bringt den Parteien das schriftlich erstattete Gutachten zur Kenntnis und setzt ihnen eine Frist zur Stellungnahme.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB170361 | Nötigung | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Privatkläger; Amtlich; Amtliche; Habe; Aussage; Gutachten; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Lasse; Schal; Aussagen; Bringe; Erklärte; Geldstrafe; Privatklägers; Recht; Einvernahme; Probezeit; Untersuchung; Gutachter; Gericht; Wohnung; Treffe; Weisung; Alkohol |
ZH | SB170002 | grobe Verletzung der Verkehrsregeln | Schuldig; Beschuldigte; Geschwind; Geschwindigkeit; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Fahre; Beschuldigten; Geldstrafe; Busse; Verteidigung; Gutachten; Urteil; ASTRA; Verkehr; Vorinstanz; Verkehrs; Tagessätze; Strasse; Weisung; Berufung; Rungen; Keitsmessung; Weisungen; Geschwindigkeitsmessung; Tagessätzen; Laser; Anklage; Verfahren; Bedingte |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2012 8 | V. Strafprozessrecht8 Art. 382 StPOweisabnahmen ist Bestandteil der richterlichen Beweiswürdigung.Sachlich zuständig zur Beurteilung dieser Frage sind das ordentlicheGericht im Hauptverfahren sowie allenfalls in der Folge das Berufungsgericht. Die Beschwerdekammer ist jedoch unzuständig(E.2.2.).lange... |