IPRG Art. 188 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 188 IPRG vom 2022

Art. 188 Bundesgesetz
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Art. 188 2. Teilentscheid

Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht Teilentscheide treffen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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