SCC Art. 186 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 186 SCC from 2025

Art. 186 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 186 Unlawful entry

Any person who, against the will of the lawful occupants enters a building, an apartment, a self-contained room within a building, an enclosed area, courtyard or garden forming a direct part of a building, or a clearly demarcated workplace or, despite requests from the lawful occupants to leave, remains in such a location, shall be liable on complaint to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.


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Art. 186 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230258NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Anzeige; Beschwerdeführers; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Äusserung; Anzeigen; Recht; Äusserungen; Einvernahme; Beschwerdegegners; Wohnung; Balkon; Recht; Gericht; Untersuchung; Verfahren; Nichtanhandnahme; Entscheid; Nötigung; Tatsache; Verfahrens; Verfahren; Sachen; Verfügung; Akten; Handlung; Tatsachen
ZHSB220518Gewerbsmässiger Diebstahl etc.Beschuldigte; Privat; Beschuldigten; Privatkläger; Dossier; Privatklägerin; Sinne; Recht; Anklage; Einreise; Entscheid; Berufung; Verteidigung; Rechtskraft; Vorinstanz; Hinsicht; Profil; Dispositiv; Schuh; Sachverhalt; Gericht; Eintritt; Geschädigte; Dossiers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00451Erforderlichkeit der Ausschaffungshaft; Prüfung milderer Massnahmen. Ausschaffung; Ausschaffungshaft; Recht; Beschwerdeführers; Verhältnis; Vollzug; Verhältnismässigkeit; Vorinstanz; Massnahme; Wegweisungsvollzug; Freiheit; Verbindung; Freiheitsstrafe; Verfahren; Eingrenzung; Urteil; Rechtsvertreterin; Gesuch; Massnahmen; Einzelrichter; Migration; Diebstahls; Begründung; Interesse; Entschädigung; Kantons; Einzelrichterin
SOSTBER.2023.46-Beschuldigt; Beschuldigte; Quittung; Polizei; Beschuldigten; Solothurn; Kanton; Quittungsblock; Recht; Garderobenschrank; Ordnungsbusse; Urteil; Ordnungsbussen; Täter; Gebäude; Vorhalt; Ordner; Staat; Apos; /Polizeiposten; Anklage; Beruf; Handy; Verfahren; Berufung; Beweis; Quittungen; Dienst
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 IV 83Widerhandlung gegen das Ergänzungsleistungsgesetz (Art. 16 Abs. 1 ELG und Art. 24 ELV); Verjährung (Art. 71 StGB). Der Tatbestand des Art. 16 Abs. 1 ELG ist kein Dauerdelikt (E. 2.1). Die Meldepflicht gemäss Art. 24 ELV begründet keine Garantenpflicht (E. 2.1.3). Die Rechtsfigur der verjährungsrechtlichen Einheit wird aufgegeben (E. 2.4). Fallkonstellationen, in denen mehrere Tathandlungen nach wie vor verjährungsrechtlich eine Einheit bilden (E. 2.4.5). Recht; Verjährung; Ergänzungsleistung; Einheit; Recht; Handlung; Urteil; Ergänzungsleistungen; Tatbestand; Verhalten; Leistung; Dauerdelikt; Handlungseinheit; Zustand; Verhältnis; Kanton; Handlungen; Kantons; Thurgau; Verhältnisse; Hinweis; Behörde; Rechtsprechung; Meldepflicht; ährungsrechtlichen
129 IV 262Art. 181 StGB; Nötigung durch "stalking" (zwanghafte Verfolgung einer Person). Stellt der Täter dem Opfer vielfach und über längere Dauer nach, ist mit der Zeit jede einzelne Belästigung geeignet, die Handlungsfreiheit des Opfers einzuschränken (E. 2.3-2.5). Widerrechtlichkeit der Einschränkung der Handlungsfreiheit (E. 2.6) sowie vollendete Nötigung (E. 2.7) vorliegend bejaht. Institut; Nötigung; Handlung; Instituts; Vorinstanz; Handlungsfreiheit; Parkplatz; Beschwerdegegner; Handlungen; Drohung; Recht; Beschwerdeführers; Beschränkung; Verhalten; Areal; Anklage; Tatbestand; Opfer; Gelände; Recht; Willen; Gesamtheit; Urteil; Person; Gewalt; Zweck

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, TrechselPraxis, 3.Auflage, Zürich2018
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Aufl., Zürich2018