MStG Art. 186 -

Einleitung zur Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 186 MStG vom 2025

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Art. 186 Disziplinarstrafen Verweis

Der Verweis ist eine förmliche Verwarnung des Fehlbaren. Er ist ausdrücklich als Strafe zu bezeichnen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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