Art. 186 LDIP de 2023
Art. 186 VII. Compétence
1 Le tribunal arbitral statue sur sa propre compétence.
2 L’exception d’incompétence doit être soulevée préalablement toute défense sur le fond.
3 En général, le tribunal arbitral statue sur sa compétence par une décision incidente.
(1) Introduit par le ch. I de la LF du 6 oct. 2006 (Arbitrage. Compétence), en vigueur depuis le 1er mars 2007 (RO 2007 387; FF 2006 4469 4481).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 186 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG090001 | Ernennung des Schiedsrichters durch Parteivereinbarung. | Parteien; Ernennung; Schiedsgericht; Obergericht; Schiedsvereinbarung; Schiedsrichter; Recht; Gesuch; Zivilkammer; Kommission; Schiedsabrede; Schiedsgerichts; Gericht; Auslegung; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Streitigkeiten; Vertrages; Kanton; Prüfung; Zuständigkeit; Ernennungsgericht; Beschluss; IPRG-Peter/Legler; Vereinbarung; Wille |
LU | 11 07 130 | § 100 Abs. 1 lit. d ZPO. Beschwer als Rechtsmittelvoraussetzung. | Recht; Beschwer; Schiedsgericht; Verrechnung; Urteil; Zuständigkeit; Rechtskraft; Gericht; Amtsgericht; Zivilprozess; Entscheid; Klage; Beklagten; Schiedsabrede; Erwägungen; Schiedsvereinbarung; Verrechnungseinrede; Vogel/Spühler; Zivilprozessrecht; Vorinstanz; Dispositiv; Rechtsmittel; Schweiz; Zuständigkeitsentscheid; Forderung; Appellation |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG180005 | Ernennung eines Schiedsrichters | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Recht; Schiedsvereinbarung; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Prüfung; Parteischiedsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Entscheid; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Vereinbarung; Gericht; Obergericht; Bedingung; Rechtsanwälte; Eingabe; Frist |
ZH | PG130002 | Ernennung eines Obmanns in einem ad hoc-Schiedsverfahren | Gesuch; Recht; Parteien; Obmann; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Schiedsrichter; Richter; Schweiz; Schiedsgericht; Konsortialvertrag; Ernennung; Schweizer; Schiedsvereinbarung; Befähigung; Richteramt; Schiedsklausel; Rechtsanwalt; Schiedsgerichts; Aktienkaufvertrag; Präsident; Schiedsgerichtsvereinbarung; Gesuchstellers; Obergericht; Gericht; Frist |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 578 (4A_12/2017) | Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Arrestprosequierungsklage (Art. 279 SchKG); Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG); Beschwerdelegitimation (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG). Die Arrestprosequierungsklage kann in die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts fallen. Jeweilige Zuständigkeiten des - staatlichen oder Schieds- - Gerichts, das mit einer derartigen Klage befasst ist, einerseits und der Betreibungsbehörden andererseits (E. 3.2.1). Der Schuldner, dessen Vermögenswerte verarrestiert worden sind, hat kein schützenswertes Interesse daran, die Feststellung des Schiedsgerichts, wonach der Arrest innerhalb der in Art. 279 SchKG bestimmten Fristen gehörig prosequiert worden sei, aufheben zu lassen (E. 3.2.2.2). Regeste b Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Schiedsfähigkeit (Art. 177 IPRG); Einrede der Unzuständigkeit (Art. 186 Abs. 2 IPRG). Frage offengelassen, ob die Anwendbarkeit von Art. 186 Abs. 2 IPRG und der diesbezüglichen Rechtsprechung auf schiedsfähige Fälle einzuschränken ist (E. 3.2.2.1). | équestre; Action; Tribunal; été; être; édure; étence; éancier; étent; édéral; Intimée; élai; Opposition; éance; éfinitive; écision; élais; ébiteur; Arbitrabilité; Comme; Exécution; Existence; Commentaire; Schiedsgerichts; état; International; érêt; Arrêt; OCHSNER; édérale |
121 III 495 | Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit des Schiedsgerichts; Konflikt zwischen einer Schiedsklausel und einer Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 190 Abs. 2 lit. b und Abs. 3 IPRG). Gehen die Parteien einen aussergerichtlichen Vergleich ein, so ersetzt eine darin enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung die in einen früher geschlossenen Vertrag eingefügte Schiedsklausel und lässt diese dahinfallen, sofern sie im Vergleich keinen gegenteiligen Willen zum Ausdruck gebracht haben (E. 5). Es ist Sache des angerufenen Gerichts, d.h. des staatlichen oder des Schiedsgerichts, über seine Zuständigkeit zu befinden. Das Schiedsgericht hat Einwände gegen die Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung, mit welcher die seine Entscheidbefugnis begründende Schiedsklausel widerrufen worden ist, ohne jede Einschränkung zu prüfen, wenn es einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 186 Abs. 3 IPRG fällt, und zwar auch dann, wenn es dabei zugleich die Frage der Gültigkeit des ursprünglichen, die Schiedsklausel enthaltenden Vertrages beantworten muss (E. 6). | étence; Arbitrage; écis; Tribunal; Accord; écision; été; élection; étent; édure; ègle; être; ément; égale; étention; Schiedsgericht; érée; Intimée; également; état; Existence; énéral; Schiedsgerichts; étentions; édéral; éjà; Examen; éorie; Schiedsklausel; égard |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Zürcher Kommentar zum IPRG | 2004 |