BV Art. 186 - Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 186 BV vom 2024

Art. 186 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 186 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

1 Der Bundesrat pflegt die Beziehungen des Bundes zu den Kantonen und arbeitet mit ihnen zusammen.

2 Er genehmigt die Erlasse der Kantone, wo es die Durchführung des Bundesrechts verlangt.

3 Er kann gegen Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland Einsprache erheben.

4 Er sorgt für die Einhaltung des Bundesrechts sowie der Kantonsverfassungen und der Verträge der Kantone und trifft die erforderlichen Massnahmen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUP 08 2_2§§ 24 lit. d und 74 Abs. 2 und 3 KV; § 188 Abs. 1 VRG. Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses. Dieser hat keinen Normgehalt und unterliegt auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen.Recht; Genehmigung; Gemeinde; Kanton; Gemeinden; Kantons; Kantonsrat; Vereinigung; Rechtssätze; Rechtssatz; Kantonsratsbeschluss; Antrag; Prüfung; Beschluss; Vertrag; Fusion; Verwaltungsrecht; Kantonsratsbeschlusses; Stimmberechtigte; Luzern; Antrags; Normen; Schweizerische; Verfahren; Antragsteller; Stimmberechtigten; Littau; Fusionsvertrag
LUP 08 2_1Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses und nicht in der Form eines Dekrets. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss hat keinen Normgehalt und unterliegt daher auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen.Kanton; Kantons; Recht; Gemeinde; Kantonsrat; Gemeinden; Genehmigung; Antrag; Kantonsrats; Antrags; Luzern; Vereinigung; Verwaltung; Referendum; Antragsteller; Kantonsratsbeschluss; Verfassung; Littau; Beschluss; Regierungsrat; Gesetze; Rechtssatz; Prüfung; Rechtssätze; Normprüfung; Dekret; Verwaltungsgericht; Erlass; Fusion; ässig
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-112/2017Staatshaftung (Bund)Bundes; Recht; Urteil; Verfügung; Verhalten; Klinik; Schaden; Vorinstanz; Staat; Schweiz; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Hinweis; Schadenersatz; Genugtuung; Beamte; Hinweise; Hinweisen; Kanton; Angestellte; Bundesaufsicht; Staats; Schutz; Garant; Ausland; Ausschaffung
A-2342/2006Personen- und WarentransportPrüfung; Vorinstanz; Bundes; Recht; Schweiz; Behörde; Verfügung; Prüfungen; Vorinstanzen; Zulassung; Tankcontainer; Verfahren; Quot;; Strasse; Genehmigung; Behörden; Prüfung; Tankcontainern; Sachverständige; Bundesverwaltungsgericht; Güter; Aufsicht; Prüfhandlungen; Prüfungshandlung; Konformität

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2018.10Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR).Beschwerdeführerinnen; Beschwerdekammer; Akten; VStrR; Bundesstrafgericht; Gesellschaft; Beweismittel; Bundesstrafgerichts; Aktenstück; Gesellschaften; Beschlag; Tatverdacht; Beschlagnahme; Aktenstücke; Sachverhalt; Apos;; Recht; Stellung; Beschwerden; Verwaltung; Verrechnungssteuer; Interesse; Schweiz; Unterlagen; Stellungnahme; Verfahren; Verdacht
BV.2010.64Séquestre (art. 46 DPA).Apos;; Apos;a; équestre; édéral; édure; ûreté; ûretés; Tribunal; équestres; été; Apos;impôt; Apos;un; Apos;en; énal; écision; Apos;une; être; Apos;au; Apos;art; Apos;autorité; étent; égale; Apos;enquête; écisions; Apos;elle; également; Apos;il; étente; édérale; Apos;impôts

Kommentare zum Gesetzesartikel

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Ruch Kommentar zur BV2008
Ruch Kommentar zur BV2008