CPC Art. 183 - Princips

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 183 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 183 Expertisa Princips

1 Sin dumonda d’ina partida u d’uffizi po la dretgira incumbensar in u plirs experts da far in’expertisa. L’emprim taidla ella las partidas dal process.

2 Per ils experts valan ils medems motivs da recusaziun sco per las persunas giudizialas.

3 La dretgira sto infurmar las partidas dal process davart sia atgna savida spezialisada, per che quellas possian prender posiziun en chaussa.


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Art. 183 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
ZHPC230048Ehescheidung (Einsetzung Gutachter)Vorinstanz; Parteien; Beklagten; Freundschaft; Geschäftsleitung; Verfügung; Gutachten; Einwendungen; Befangenheit; Hochzeit; Gericht; Entscheid; Recht; Bundesgericht; Oberrichter; Beschwerdegegner; Gutachter; Verhältnis; Angestellten; Einfluss; Mitglied; Nichtwissen; Ansicht; Ausstand; Tatsache; Obergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110025Ablehnung eines HandelsrichterRecht; Ablehnung; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Gerichts; Handelsgericht; Beklagten; Abgelehnte; Gericht; Obergericht; Anwalt; Obergerichts; Entscheid; Verwaltungskommission; Ablehnungsbegehren; Anwalt; Anschein; Befangenheit; Prozesspartei; Eingabe; Verfügung; Abgelehnten; Bundesgericht; Frist; Ausstand; Umstände
ZHVV110019Ablehnungsbegehren gegen HandelsrichterRecht; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Gerichts; Gericht; Anwalt; Obergericht; Handelsgericht; Obergerichts; Prozesspartei; Abgelehnte; Entscheid; Ablehnungsbegehren; Beklagten; Verwaltungskommission; Bundesgericht; Eingabe; Abgelehnten; Anschein; Befangenheit; Mandat; Kantons; Regel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens
141 III 433Art. 168 Abs. 1 ZPO; Beweismittel; Privatgutachten. Ein Privatgutachten stellt kein Beweismittel i.S.v. Art. 168 Abs. 1 ZPO dar (E. 2).
Beweis; Gutachten; Beweismittel; Privatgutachten; Vorinstanz; Zivilprozess; Parteigutachten; Parteibehauptung; Urteil; Zivilprozessordnung; Recht; Schweizerische; Verfahren; Parteibehauptungen; Rechtsprechung; Bestreitung; Tatsachen; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Gericht; Botschaft; Kommentar; Behauptung; Versicherung; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans, Schmid, Haas, Oberhammer zur ZPO2021
Hans, Schmid, Haas, Oberhammer ZPO2021