CPC Art. 183 - Principles

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 183 CPC from 2023

Art. 183 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 183 Expert Opinion Principles

1 At the request of a party or ex officio, the court may obtain an opinion from one or more experts. The court must hear the parties first.

2 The same grounds apply for the recusal of experts as apply to judges and judicial officers.

3 If the court relies on the special expertise of one of its members, it must inform the parties so that they may comment.


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Art. 183 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
ZHPC230048Ehescheidung (Einsetzung Gutachter)Vorinstanz; Parteien; Beklagten; Freundschaft; Geschäftsleitung; Verfügung; Gutachten; Einwendungen; Befangenheit; Hochzeit; Gericht; Entscheid; Recht; Bundesgericht; Oberrichter; Beschwerdegegner; Gutachter; Verhältnis; Angestellten; Einfluss; Mitglied; Nichtwissen; Ansicht; Ausstand; Tatsache; Obergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110025Ablehnung eines HandelsrichterRecht; Ablehnung; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Gerichts; Handelsgericht; Beklagten; Abgelehnte; Gericht; Obergericht; Anwalt; Obergerichts; Entscheid; Verwaltungskommission; Ablehnungsbegehren; Anwalt; Anschein; Befangenheit; Prozesspartei; Eingabe; Verfügung; Abgelehnten; Bundesgericht; Frist; Ausstand; Umstände
ZHVV110019Ablehnungsbegehren gegen HandelsrichterRecht; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Gerichts; Gericht; Anwalt; Obergericht; Handelsgericht; Obergerichts; Prozesspartei; Abgelehnte; Entscheid; Ablehnungsbegehren; Beklagten; Verwaltungskommission; Bundesgericht; Eingabe; Abgelehnten; Anschein; Befangenheit; Mandat; Kantons; Regel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens
141 III 433Art. 168 Abs. 1 ZPO; Beweismittel; Privatgutachten. Ein Privatgutachten stellt kein Beweismittel i.S.v. Art. 168 Abs. 1 ZPO dar (E. 2).
Beweis; Gutachten; Beweismittel; Privatgutachten; Vorinstanz; Zivilprozess; Parteigutachten; Parteibehauptung; Urteil; Zivilprozessordnung; Recht; Schweizerische; Verfahren; Parteibehauptungen; Rechtsprechung; Bestreitung; Tatsachen; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Gericht; Botschaft; Kommentar; Behauptung; Versicherung; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans, Schmid, Haas, Oberhammer zur ZPO2021
Hans, Schmid, Haas, Oberhammer ZPO2021