Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 183 OR vom 2025

Art. 183 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 183 Erbteilung und Grundstückkauf

Die besondern Bestimmungen betreffend die Schuldübernahme bei Erbteilung und bei Veräusserung verpfändeter Grundstücke bleiben vorbehalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 183 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 97 88 Art. 832 Abs. 2 und 834 ZGB; Art. 176, 177 und 183 OR. Ein rückkaufsberechtigter Käufer braucht das Grundstück nur mit jenen Lasten zu erwerben, die zum Zeitpunkt der Vormerkung des Rückkaufsrechts im Grundbuch schon bestanden haben. Die Möglichkeit, eine nachträglich errichtete Grundpfandschuld zu übernehmen, statt den Kaufpreis bar zu bezahlen, stellt für den Käufer in der Regel eine Erleichterung dar. Wenn nachgehende Grundpfandrechte durch den Rückkaufspreis gedeckt sind, ist der Käufer in seiner Rechtsstellung nicht beeinträchtigt (Bestätigung der Rechtsprechung).

Grundstück; Schuld; Beklagten; Grundbuch; Kaufpreis; Rückkaufs; Recht; Grundpfandverschreibung; Hypothekarschuld; Käufer; Rückkaufsrecht; Löschung; Kommentar; Schweiz; Zinsen; Vorinstanz; Schuldübernahme; Grundstücke; Kaufvertrag; Grundstückes; Grundpfandrecht; Regel; Gläubiger; Appellation; Einwohnergemeinde; Kaufvertrages; Preis; Eigentumsübergang

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.39, RR.2023.40Apos;; Apos;a; édure; Apos;art; Apos;interprète; Apos;audition; Apos;en; Apos;il; énal; être; été; Apos;un; ésent; édéral; égal; écision; énale; écembre; également; Tribunal; Apos;une; ésente; Apos;inexploitabilité; ération; Ministère; Confédération; écessaire; Apos;est; éder; édérale
BB.2024.6, BP.2024.4Apos;; Apos;a; édure; Apos;art; Apos;interprète; Apos;audition; Apos;en; Apos;il; énal; être; été; Apos;un; ésent; édéral; égal; écision; énale; écembre; également; Tribunal; Apos;une; ésente; Apos;inexploitabilité; ération; Ministère; Confédération; écessaire; Apos;est; éder; édérale

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016