Art. 183 Finanzen
1 Der Bundesrat erarbeitet den Finanzplan, entwirft den Voranschlag und erstellt die Staatsrechnung.
2 Er sorgt für eine ordnungsgemässe Haushaltführung.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
80 I 1 | Kantonales Zivilprozessrecht. Willkür. Gelten die allgemeinen Vorschriften über die Editionspflicht auch für die Vorlegung amtlicher Akten? | Edition; Akten; Kanton; Vormundschaftsbehörde; Editionspflicht; Behörden; Gutachten; Vorschrift; Recht; Vorschriften; Zivilprozess; Kantons; Kantonsgericht; Werden; Interesse; Entscheid; Vormundschaftlichen; Urteil; Vorlegung; Amtlicher; Urkunde; Zeugnis; Amtsgeheimnis; Graubünden; Gutachtens; Gerichte; Verwaltungsbehörden; Sind; Funktionär; Bezirksgericht |