CrimPC Art. 182 - Requirements for requesting the services of an expert witness

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 182 CrimPC from 2023

Art. 182 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 182 Authorised Experts Requirements for requesting the services of an expert witness

The public prosecutor and courts shall request the services of one or more expert witnesses if they do not have the specialist knowledge and skills required to determine or assess the facts of the case.


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Art. 182 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230134Betrug etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Kredit; Fahrzeug; Umsatz; Sinne; Berufung; Verteidigung; Urteil; Covid; Recht; Covid-; Vorinstanz; Zusammenhang; Konto; Fahrzeuge; Sachverhalt; Treuhänder; Privatklägerin; Gerichtskasse; Beweis; Staats; Staatsanwaltschaft; Verletzung; Zeuge; Umsatzerlös
ZHUE230084EinstellungStaatsanwaltschaft; Todes; Zusammenhang; Impfung; Untersuchung; Ergänzung; Sicht; Sorgfalt; Covid-; Hauptgutachten; -Impfung; Recht; Sorgfaltspflicht; Ergänzungsgutachten; Impfungen; Therapie; Kantons; Einstellung; Ärzte; Lunge; -Impfungen; Obduktion; Milzruptur
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.37-Beschuldigte; Fahrzeug; Bericht; Berufung; Unfall; Beschuldigten; Reifen; Urteil; Staat; Polizei; Olten; Verkehr; Knall; Akten; Vorinstanz; Urteils; Kollision; Kurve; Verfahren; Verletzung; Verkehrsregeln; Verhandlung; Gutachten; Staatsanwalts; Fahrzeugs; Apos;
BSSB.2022.108-Berufung; Berufungsbeklagte; Gericht; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Akten; Schuld; Urteil; Rückweisung; Schuldfähigkeit; Staatsanwaltschaft; Gutachten; Begutachtung; Verfahren; Basel; Berufungsantwort; Tatzeit; Sachverständigen; Gericht; Beweis; Parteien; Sanität
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 22 (6B_1320/2020)
Regeste
Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4).
Anklage; Anklagesachverhalt; Gallen; Sachverständige; Kantons; Verletzung; Person; Urteil; Sachverständigen; Beweis; Gehör; Gutachten; Sachbeschädigung; Waffe; Verkehrsregeln; Gutachterfragen; Parteien; Raubes; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Ausweises; Anklagesachverhalte; Tankstellenshop; Zivilforderung
144 IV 176Art. 56 Abs. 3 StGB; Art. 184 Abs. 1, 2 lit. a und b, Abs. 3, Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1./8. September 2010 über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV/ZH); Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung. Wird für ein psychiatrisches Gutachten ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen (Delegationsverbot). Hingegen ist der Sachverständige nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten selber vorzunehmen, sondern er kann für untergeordnete Arbeiten Hilfspersonen heranziehen. Umfang und Grenzen des zulässigen Beizugs von Hilfspersonen (E. 4.2.3, 4.5.1 und 4.6). Der Beizug von Hilfspersonen ist im Gutachten transparent zu machen. Aus dem Gutachten muss u.a. hervorgehen, wie die Hilfspersonen konkret eingesetzt wurden und wie der Sachverständige seine Gesamtverantwortung wahrnehmen konnte bzw. wahrgenommen hat (E. 4.2.4 und 4.5.2). Für den blossen Beizug von Hilfspersonen bedarf es keiner vorgängigen Ermächtigung durch die Strafverfolgungsbehörde. Sind Dritte am Gutachtensprozess als Hilfspersonen unmittelbar beteiligt, ist es aber dennoch zu begrüssen, wenn der Gutachter der auftraggebenden Strafbehörde de- ren Name sowie Art und Umfang von deren Beizug vorab bekannt gibt (E. 4.5.2 und 4.6). Gutachten; Gutachter; Hilfsperson; Gutachtens; Urteil; Hilfspersonen; Untersuchung; Person; Begutachtung; Beizug; Sachverständige; Delegation; Psychiatrie; HABERMEYER; Bundesgericht; Dipl-Psych; Beschwerdeführers; Auftrag; Behörde; Vorinstanz; Erstellung; Urteile; ändigen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.5Berufung; Berufungsgegner; Aussage; Sicht; Verfahren; Aussagen; Bundes; Filter; Urteil; Person; Sichtverlust; Vorinstanz; Verband; «leader»; Flugzeug; Beweis; Flugzeuge; Formation; Pilot; Bericht; SUST-Bericht; Kollision; Briefing; Verkehr
SN.2020.10Sistierung des VerfahrensBundes; Hauptverhandlung; Beschuldigte; Beschuldigten; Kammer; Rechtsanwalt; Gericht; Verfahren; Bundesstrafgericht; Parteien; Bundesstrafgerichts; Abwesenheit; Person; Personen; Verteidiger; Bundesanwalt; Vorsitz; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Verfahren; Vorladung; Verhandlung; Anträge; Deutschland; Tribunal; Coronavirus; Reise; Sachverständige

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Daniel Jositsch, Niklaus Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 3.a ed.2018
Schmid, JositschPraxis StPO2018