Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 18

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 18 ZGB vom 2025

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Art. 18 Fehlen der Urteilsfähigkeit

Wer nicht urteilsfähig ist, vermag unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen durch seine Handlungen keine rechtliche Wirkung herbeizuführen.


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Art. 18 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ180021Unterhalt und weitere KinderbelangeBerufung; Unterhalt; Kinder; Recht; Parteien; Vereinbarung; Obhut; Urteil; Verfahren; Unterhaltsbeiträge; Beklagte; Eltern; Beklagten; Sorge; Verfahrensbeteiligte; Entscheid; Gericht; Betreuung; Elternteil; Vorinstanz; Mutter; Kinderbelange; Horgen; Vater; Einkommen; Ziffer; Berufungsverfahren; Urteils
ZHLC150022EhescheidungKinder; Besuch; Ferien; Partei; Berufung; Beklagten; Parteien; Klägers; Urteil; Kindern; Besuchsrecht; Beiständin; Woche; Anschlussberufung; Kontakt; Recht; Dispositiv; Urteils; Dispositiv-Ziff; Wochen; Unterhalt; Besuche; Ferienbesuchsrecht; Verfahren; Vater; Vorinstanz; Unterhalts; Vereinbarung; Entscheid; Entschädigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150008Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Kanton; Gericht; Verfahren; Obergericht; Stadt; Rechtsbeistandes; Person; Klage; Obergerichts; Rechtsbegehren; Frist; Zeitpunkt; Kantons; Urteil; Feststellung; Bestellung; Beurteilung; Mittellosigkeit; Emmel; Kommentar; Zivilprozessordnung; Auflage
GLOG.2017.00003-Vertrag; Mietvertrag; Apos; Vertrags; Recht; Ehepaar; Laden; Gesellschaft; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Beklagten; Verfahren; Parteien; Haftung; Forderung; Beruf; Höhe; Kläger; Urteils; Klägern; Rechnung; Berufung; Familie; Miete
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Vereinbarung; Unterhalt; Ehevertrag; Parteien; Appellation; Einkommen; Beschwerdegegner; Ehegatte; Appellationsgericht; Scheidungsvereinbarung; Gericht; Ehegatten; Urteil; Genehmigung; Scheidungsfolgen; Entscheid; Recht; Zeitpunkt; Ehevertrags; Ziffer; Vorinstanz; Hinsicht; Dokumentation; Hinweis; Ehefrau
138 III 11 (5A_221/2011)Internationale Zuständigkeit zur Anordnung einer Schuldneranweisung nach Art. 291 ZGB; Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen; altes Lugano-Übereinkommen. Die Schuldneranweisung nach Art. 291 ZGB, die sich auf ein im Ausland gefälltes und in der Schweiz anerkanntes und vollstreckbar erklärtes Unterhaltsurteil stützt, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Haager Minderjährigenschutzabkommens (E. 5). Das Verfahren um Anordnung einer solchen Schuldneranweisung ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren im Sinne von Art. 16 Nr. 5 aLugÜ (E. 7). Unterhalt; LugÜ; Unterhalts; Schuld; Schuldner; Über; Schuldneranweisung; Übereinkommen; Minderjährige; Vollstreckung; Minderjährigen; Recht; Zuständigkeit; Gericht; Lugano; Lugano-Übereinkommen; Sinne; Schweiz; Schutz; Verfahren; Zwangsvollstreckung; Zivil; Vermögens; Gerichte; Kommentar; Entscheid; Obergericht; Erkenntnis; Urteil