143 III 462 (4A_98/2017) | Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 186 IPRG); mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbare Entscheide wegen Verletzung von Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG. Zusammenstellung der Entscheide, insbesondere der Zwischenentscheide über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, die Anfechtungsobjekt einer Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 77 Abs. 1 lit. a BGG bilden können (E. 2.1 und 2.2) oder sogar umgehend angefochten werden müssen (E. 2.3). Vor Bundesgericht kann einzig der Entscheid - Zwischen- oder Endentscheid - direkt angefochten werden, der die Zuständigkeit des Schiedsgerichts endgültig regelt. Dies ist nicht der Fall bei einem Zwischenentscheid, bei dem das Schiedsgericht vorab einzelne oder mehrere von der beklagten Partei vorgebrachte Gründe zur Stützung der Unzuständigkeitseinrede definitiv verwirft unter Vorbehalt, einen oder mehrere verbleibende Gründe zusammen mit der Hauptsache zu behandeln (E. 3). | étence; édure; écision; Incompétence; éral; Tribunal; être; étent; édéral; ègle; écisions; Arbitrage; Exception; éfinitive; écart; éalable; éférence; éjudicielle; ément; éférences; Application; éfinitivement; éclare; édiat; Schiedsgericht; été; Objet; éfenderesse; Autre; Fédération |
138 III 304 (4A_589/2011) | Ist das auf einen Vertrag (Abgrenzungsvereinbarung) gestützte gerichtliche Verbot an eine Partei, gegen Eintragungsgesuche einer bestimmten Marke Widerspruch zu erheben, bzw. der Befehl, bereits erhobene Widersprüche zurückzuziehen, ein Prozessführungsverbot ("anti-suit injunction")? Begriff der "anti-suit injunction" und Anwendungsfälle. Zur Zulässigkeit des Erlasses von Prozessführungsverboten durch schweizerische Gerichte (E. 5.3.1). Die vorliegend ausgesprochenen Befehle und Verbote zielen auf die Durchsetzung von materiellrechtlichen Unterlassungspflichten ab; damit wurde keine anti-suit injunction erlassen (E. 5.3.2). Dem Gericht, das für den Entscheid über Ansprüche aus der Abgrenzungsvereinbarung zuständig ist, steht der Erlass solcher Anordnungen zu (E. 5.4). Regeste b Markenabgrenzungsvereinbarung; Vertragsbeendigung aus wichtigen Gründen. Umschreibung des Vertragstyps der Markenabgrenzungsvereinbarung. Zulässigkeit. Abgrenzung zum Lizenzvertrag. Anwendbarkeit der Grundsätze über die ausserordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen und Ausschluss einer ordentlichen Kündigung (E. 6, 7 und 11). | Marke; Abgrenzung; Abgrenzungsvereinbarung; Vertrag; Gericht; Marken; Prozess; Vertrags; Recht; Vorinstanz; LugÜ; Prozessführung; Prozessführungsverbot; Kündigung; Widerspruch; -suit; MSchG; Parteien; Urteil; Wort-/Bildmarke; Inhaber; Entscheid; Handel; Streit; Verfahren; Folge; Prozessführungsverbote; ängig |