Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 18

Zusammenfassung der Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 18 BBG vom 2024

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Art. 18 Berücksichtigung individueller Bedürfnisse

1 Für besonders befähigte oder vorgebildete Personen sowie für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen kann die Dauer der beruflichen Grundbildung angemessen verlängert oder verkürzt werden.

2 Der Bundesrat erlässt besondere Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung von Personen mit Lernschwierigkeiten in zweijährigen beruflichen Grundbildungen.

3 Der Bund kann die fachkundige individuelle Begleitung fördern.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2014/165Entscheid Berufsbildungsrecht, Art. 20 Abs. 2 BBG und Art. 25 Abs. 2 BiVo in Ausbildung; Ausbildungs; Bildung; Quot; Grundbildung; Sport; Berufsbildung; Vorinstanz; Praktikum; Woche; Ausbildungsgang; Verfügung; Training; Konzept; Praktikums; Hochbegabte; Praxis; Bildungsbewilligung; Verein; Swiss; Olympic; Stunden; Sportler; Belastung; Schule; Trainings
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7914/2007Schweizerische MaturitätPrüfung; Vorinstanz; Bundes; Kandidat; Recht; Prüfungen; Behinderung; Beschwerdeführers; Behinderte; Kandidaten; Benachteiligung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Quot;; Entscheid; BehiG; Begründung; Diskriminierung; Anspruch; Ermessen; Beruf; Urteil; ätzlich
BVGE 2008/26Schweizerische MaturitätPrüfung; Vorinstanz; Kandidat; Behinderung; Behinderte; Benachteiligung; Kandidaten; BehiG; Recht; Beschwerdeführers; Diskriminierung; Entscheid; Prüfungen; Begründung; Ermessen; Verfügung; Beruf; Anspruch; Urteil; Prüfungskandidat; Behinderten; Fähigkeit