CPC Art. 177 - Définition

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 177 CPC de 2024

Art. 177 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 177 Titres (1) Définition

Les titres sont des documents propres prouver des faits pertinents, tels les écrits, les dessins, les plans, les photographies, les films, les enregistrements audio, les fichiers électroniques, les données analogues et les expertises privées des parties.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 17 mars 2023 (Amélioration de la praticabilité et de l’application du droit), en vigueur depuis le 1er janv. 2025 (RO 2023 491; FF 2020 2607).

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Art. 177 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.53-Berufung; Apos; Berufungsbeklagte; Recht; Schuld; Berufungsbeklagten; Ehemann; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Betrag; Ehefrau; Zahlung; Auseinandersetzung; Liegenschaft; Schulden; Beweis; Urteil; Gericht; Säule; Errungenschaft; Darlehen; Familie; Berufungsverfahren; Rechtsbegehren; Parteien; Vater
SOZKBER.2023.11-Beruf; Berufung; Apos; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Vorderrichterin; Kinder; Recht; Anschlussberufung; Ehefrau; Ehemann; Parteien; Urteil; Zeuge; Unterhalt; Betrag; Einkommen; Beweis; Berufungsbeklagten; Möbel; Berufungsklägers; Rechtskraft; Höhe; Anschlussberufungsklägerin; Ziffer; Investition; Aktien
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 453 (5A_648/2016)Art. 178 ZPO; Begriff der Echtheit einer Urkunde. Art. 178 ZPO betrifft nur die Echtheit im engeren Sinne, also die Frage, ob die Urkunde von derjenigen Person stammt, die als Urheber erkennbar ist. Art. 178 ZPO betrifft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde (E. 3). Echtheit; Urkunde; Richtigkeit; Urteil; Urkunden; Zivilprozess; Schweizerische; Beweis; Recht; Unterschrift; Botschaft; Recht; Echtheit; Zivilprozessordnung; Urheber; Echtheit; Sinne; Bestreitung; Zweifel; Kommentar; Dokument; Aussteller; Lehre; Forderung; Rechtsöffnung; Obergericht; Auslegung; Schweizerisches; Kanton
143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Abänderung; Beweisführung; Auflösung; Urteil; Scheidung; Verfahren; Ehegatte; Auskunftspflicht; Recht; Einkommen; Sachverhalt; Unterhalt; Bundesgericht; Beschwerdegegner; Hinweis; Ehegatten; Gesuch; Kommentar; Beweismittel; Unterhalts; Renten; Entscheid; Abänderungsprozess; Auskunftsanspruch; Voraussetzungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans, Schmid, Haas, Schweizer, Oberhammer zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2021
Ingrid Jent-Sørensen, Schweizer, Oberhammer ZPO2010