Swiss Criminal Code (SCC) Art. 177

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 177 SCC from 2025

Art. 177 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 177 Insult

1 Any person who attacks the honour of another verbally, in writing, in pictures, through gestures or through acts of aggression shall be liable on complaint to a monetary penalty not exceeding 90 daily penalty units. (1)

2 If the insulted party has directly provoked the insult by improper behaviour, the court may dispense with imposing a penalty on the offender.

3 If there is an immediate response to the insult by way of a retaliatory insult or act of aggression, the court may dispense with imposing a penalty on either or both offenders.

(1) Penalties revised by No II 1 para. 16 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).

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Art. 177 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230344NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Richt; Staatsanwaltschaft; Mailnachricht; E-Mailnachricht; Beschwerdegegners; Sinne; Nichtanhandnahme; Äusserung; Aussage; Verhalten; Recht; Lüge; Kellerabteil; Verfahren; Anzeige; Ehrverletzung; Miteigentümer; Verleumdung; Verfügung; Untersuchung; Lügen; Sachbeschädigung; Hausfriedensbruch; Streit; ützt
ZHUE230099NichtanhandnahmeRicht; Verfahren; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Beschimpfung; Nichtanhandnahme; Bundesgerichts; Geschäfts-Nr; Verfahren; Urteil; Sinne; Person; Äusserung; Gesuch; Rechtspflege; Entscheid; Beschwerdegegners; Bezeichnung; Zürich-Sihl; Untersuchung; Instagram; Verhältnis; Schweiz; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.73-Beschuldigte; Privatklägerin; Recht; Aussage; Beschuldigten; Aussagen; Urteil; Apos; Täter; Nötigung; Vorfall; Beruf; Berufung; Verfahren; Urteils; Verfahren; Geschädigte; Gericht; Staat; Arbeit; Einvernahme; Entschädigung; Geldstrafe; Vorinstanz; ührt
SOBKBES.2023.80-Beschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwaltschaft; Polizei; Tätlichkeit; Aussage; Beschimpfung; Beschwerdeführers; Einstellung; Aussagen; Körper; Korridor; Untersuchung; Tätlichkeiten; Verfahren; Urteil; Schwester; Körperverletzung; Recht; Verfahren; Anklage; Sachverhalt; Freundin; Wohnung; Verletzungen; Täter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 308 (6P.232/2006)Schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB); Idealkonkurrenz. Eine schwere Körperverletzung im öffentlichen Raum kann in Idealkonkurrenz auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllen, allerdings nur, wenn sie für den unbefangenen durchschnittlichen Dritten aufgrund der gesamten Umstände klar erkennbar als rassendiskriminierender Akt erscheint (E. 8). Diese Voraussetzung war im beurteilten Fall nicht erfüllt (E. 9). Rasse; Tatbestand; Rassen; Opfer; Rassendiskriminierung; Gewalt; Äusserung; Gewalttätigkeit; Körperverletzung; Sinne; Recht; Person; Ethnie; Umstände; Religion; Menschenwürde; Tätlichkeit; Tätlichkeiten; Vorinstanz; Äusserungen; Gebärde; Verhalten; Gebärden; Herabsetzung; Idealkonkurrenz
131 IV 97Art. 177 und 28 StGB; Beschimpfung, Strafantrag. Das Tatgeschehen ist für einen gültigen Strafantrag ausreichend umschrieben, wenn unter Schilderung der näheren Umstände ausgeführt wird, der Antragsteller sei vom Verletzen beschimpft worden. Die Aufzählung der einzelnen Schimpfwörter ist nicht notwendig (E. 3.3). Antrag; Antragsteller; Urteil; Beschimpfung; Davos; Nichtigkeitsbeschwerde; Schimpfwörter; Sachverhalt; Recht; Behörde; Polizei; Verfahren; Täter; Willen; Kreisamt; Wichser; Vorinstanz; Richter; Aussage; Wörter; Kantonsgericht; Graubünden; Tatgeschehen; Schilderung; Umstände

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5329/2006Asyl und WegweisungRecht; Urteil; Schweiz; Organisation; Dev-Sol; Gericht; Handlung; Mitglied; Sinne; Beschwerde; DHKP-C; Verbrechen; Flüchtling; Beschwerdeführers; Verfügung; Asylausschluss; Bundesverwaltungsgericht; Gericht; Handlungen; Asylgewährung; Zeitpunkt; Prüfung; Delikt; Türkei; Mitgliedschaft; Gefängnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2024.40Kanton; Geschädigte; Handlung; Gallen; Nötigung; Gericht; Akten; Kantons; Dossier; Geschädigten; Handlungen; Drohung; Gerichtsstand; Kontakt; Beschimpfung; Behörden; Verfolgung; Antrag; Missbrauch; Stalking; Beschwerdekammer; Antrag; Staatsanwalt; Vorfall; Person; Beschränkung; Tribunal; Staatsanwaltschaft
RR.2024.10, RR.2024.16Bundes; Verfahren; Befehl; Einsprache; Gericht; Verteidigung; Entschädigung; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Rechtsanwalt; Patrick; Götze; Rückzug; Bundesstrafgerichts; Kammer; Verfügung; Einzelrichterin; Eidgenossenschaft; Rechtsmittel; Tribunal; Verfahrenskosten; Urteil; Rechtskraft; Daphinoff; Killias; Herrn; Beilage; Behörde; énal; Gerichtsschreiber

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, TagPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021
Schweizer, Trechsel, Pieth, RiklinPraxis, 4. A. 2021