LDIP Art. 177 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 177 LDIP dal 2025

Art. 177 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 177 Compromettibilità

1 Può essere oggetto di arbitrato qualsiasi pretesa patrimoniale.

2 Uno Stato, un’impresa dominata da uno Stato o un’organizzazione controllata da uno Stato non può, in quanto parte, invocare il proprio diritto per contestare la compromettibilità della causa oggetto del patto di arbitrato o la propria capacità di essere parte nel procedimento arbitrale.


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Art. 177 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT190049RechtsöffnungKonkurs; Recht; Anerkennung; Kollokation; Schiedsverfahren; Verfahren; Vorinstanz; Beklagten; Entscheid; Schweiz; Schiedsspruch; Hauptsache; Urteil; Dispositiv-Ziffer; Schiedsfähigkeit; Prozessfinanzierungsvertrag; SchKG; Ordre; Schiedsgericht; Parteien; Anspruch; Rechtsöffnung; Grundlage; Schweizer; Konkursverfahren; Anerkennungs
ZHPS160151ArrestArrest; Beschwerdeführerinnen; SchKG; Schiedsspruch; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Verfahren; Dispositiv; Forderung; Schweiz; Sinne; Vollstreckung; Schiedsspruches; Rechtsöffnung; Rechtsöffnungstitel; Anerkennung; Arrestforderung; Dispositiv-Ziffer; Forderungen; Arrestbefehl; Schweizer; Urteil; Arrestforderungen; Aktien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2003.42Entscheid Art. 1, 3, 14, 17 f., 23, 25, 27, 32, 34 ff. des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr (Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route (CMR, SR 0.741.611). Zu entscheiden war im Wesentlichen über die Aktivlegitimation und Passivlegitimation der Parteien; insbesondere über die Frachtführerstellung der Beklagten und über die Gültigkeit einer Zession nach iranischem Recht (Handelsgericht, 23. März 2005, HG.2003.42) Quot; Fracht; Transport; Frachtführer; Recht; Schaden; Beklagten; Käufer; Käuferin; Empfänger; Haftung; Transportgut; Verkäufer; Thume; Vertrag; Fremuth; Verkäuferin; Schadens; Maschine; Klage; Streit; Spediteur; Beförderung; Beweis; Absender; Hilfsperson; Frachtbrief; Unfall
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Recht; Schiedsgericht; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schweiz; Schiedsgerichtsbarkeit; Ansprüche; Rechtsprechung; Bundesgericht; Forderungen; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Zuständigkeit; Anspruch; Schiedsvereinbarung; Schiedsverfahren; Arbeitsverhältnis; Hinweis; Verfahren; Arbeitnehmer; Schutz; FRÖHLICH; Vertrag
142 III 145 (4A_328/2015)Art. 243 ZPO; Art. 91 Abs. 2 ZPO; vereinfachtes Verfahren, vermögensrechtliche Natur einer Streitigkeit. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten aus Bereichen, die in Art. 243 Abs. 2 ZPO unerwähnt bleiben, sind grundsätzlich im ordentlichen Verfahren zu behandeln (E. 4). Keine direkte oder analoge Anwendung von Art. 91 Abs. 2 ZPO für die Beurteilung, ob eine Streitigkeit vermögensrechtlich ist oder nicht (E. 5). Die Klagen von ehemaligen Bankmitarbeitern auf Nichtherausgabe der sie betreffenden Daten an ausländische Justizbehörden sind in der Regel nichtvermögensrechtlicher Natur (E. 6). Streit; Streitigkeit; Recht; Klage; Parteien; Verfahren; Bundesgericht; Streitwert; Natur; Vorinstanz; Person; Vermögens; Urteil; Daten; Streitigkeiten; Rechtsprechung; Gericht; Schweiz; Auswirkung; Klagen; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Auswirkungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Oser, Vischer, OetikerZürcher Kommentar zum IPRG2018