Art. 176 CCS dal 2024
Art. 176 b. Organizzazione della vita separata
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2 Un coniuge può parimenti proporre l’istanza quando la convivenza sia impossibile, segnatamente perché l’altro la rifiuta senza valido motivo.
3 Se i coniugi hanno figli minorenni, il giudice prende le misure necessarie secondo le disposizioni sugli effetti della filiazione.
(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 20 mar. 2015 (Mantenimento del figlio), in vigore dal 1° gen. 2017 (RU 2015 4299; FF 2014 489).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 176 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE230027 | Abänderung Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen) | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Kinder; Parteien; Berufung; Verfahren; Obhut; Prozesskosten; Prozesskostenbeitrag; Betreuung; Gesuchstellers; Vereinbarung; Verfügung; Eltern; Eingabe; Rechtspflege; Leistung; Wohnsitz; Dispositivziffer; Berufungsverfahren; Antrag; Gericht; Eheschutz; Verfahrens; Ziffer; Entscheid; Kindsvertreterin; Einkommen |
ZH | LY230022 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Berufung; Vorinstanz; Einkommen; Unterhalt; Beklagten; Erwägung; Massnahme; Entscheid; Massnahmen; Erwägungen; Recht; Abänderung; Unterhalts; Verfahren; Einkommens; Begründung; Erwerbstätigkeit; Verfügung; Parteien; Scheidung; Verhältnisse; Gericht; Ehegatten; Zeitpunkt; Kinder; Vereinbarung; Eingabe; Scheidungsverfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2023.18 | - | Kinder; Ehemann; Ehefrau; Obhut; Apos; Mutter; Berufung; Kindes; Vater; Eltern; Kindern; Liegenschaft; Ehegatte; Ehegatten; Verfahren; Kindesvertreter; Urteil; Betreuung; Gericht; Ziffer; Kontakt; Parteien; Unterhalt; Beiständin; Entscheid; Elternteil; Eheschutz; Antrag |
SO | ZKBER.2023.31 | - | Kinder; Berufung; Ehemann; Apos; Berufungskläger; Obhut; Betreuung; Recht; Unterhalt; Ehefrau; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Vorderrichterin; Kindsmutter; Berufungsbeklagte; Woche; Ehemannes; Ziffer; Kindsvater; Vater; Besuch; Eltern; Eheschutz; Amtsgerichtspräsidentin; Wochen; Rechtspflege; Höhe |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 169 (5A_14/2019) | Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). | Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer |
144 III 502 (5A_553/2018) | Art. 276, 276a und 285 ZGB; Kindesunterhalt; Berechnung des Existenzminimums des mit einem Partner in gemeinsamem Haushalt lebenden Unterhaltsschuldners. Das Existenzminimum umfasst die Hälfte des Ehepaaransatzes und die üblichen betreibungsrechtlichen Zuschläge, soweit sie für den Unterhaltsschuldner allein massgeblich sind, namentlich seinen Wohnkostenanteil, seine unumgänglichen Berufsauslagen sowie seine Krankenkassenprämie (E. 6.2-6.8; Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung für das neue Kindesunterhaltsrecht). | Unterhalt; Kindes; Ehefrau; Kinder; Kindesunterhalt; Existenzminimum; Unterhaltsschuldner; Haushalt; Grundbetrag; Unterhaltsanspruch; Schuldner; Recht; Beschwerdeführers; Existenzminimums; Kinderzulage; Unterhaltsbeiträge; Grundsatz; Botschaft; Urteil; Berechnung; Partner; Unterhaltsschuldners; Konkurrenz; Eltern; Kindesunterhaltes; Ehepaar; Vater; ücksichtigt |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2015.4 | Versuchter Mord, eventuell versuchte vorsätzliche Tötung, subeventuell versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung und vollendete vorsätzliche schwere Körperverletzung, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung. | Beschuldigte; Apos;; Handgranate; Beschuldigten; Opfer; Bundes; Recht; Verletzung; Strasse; Protokoll; Täter; Splitter; Polizei; Urteil; Klage; Bosnien; EV-Protokoll; Ehefrau; Genugtuung; Explosion; Person; Gericht; Opfers; ätzlich |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser, Schwander, Isenring | Basler Zivilgesetzbuch I | 2022 |
Geiser, Schwander, Isenring | Basler Zivilgesetzbuch I | 2022 |