ZGB Art. 175 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 175 ZGB vom 2025

Art. 175 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 175 Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes a. Gründe

Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt für solange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist.


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Art. 175 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE220067EheschutzGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vorinstanz; Berufung; Prozesskosten; Verfahren; Berufungs; Unterhalt; Prozesskostenbeitrag; Gericht; Einkommen; Entscheid; Urteil; Leistung; Rechtsmittel; Gesuchsgegners; Ehegatte; Unterlagen; Pensum; Parteien; Ehegatten; Umzugs; Rechtspflege; Getrenntleben; Konto; Umzugskosten; Auskunft
ZHLE210044EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Parteien; Besuch; Vorinstanz; Eltern; Beruf; Berufung; Besuchs; Gesuchsgegners; Obhut; Recht; Kindes; Tochter; Kinder; Besuchsrecht; Höhe; Elternteil; Mutter; Urteil; Verfahren; Gericht; Schweiz; Kontakt; Wohnkosten; Sorge
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.55-Berufung; Apos; Ehemann; Berufungskläger; Ehefrau; Unterhalt; Kinder; Vorderrichter; Berufungsklägerin; Einkommen; Recht; Unterhalts; Liegenschaft; Partei; Berufungsbeklagte; Pensum; Phase; Ehegatte; Ehemannes; Betreuung; Ehegatten; Verfahren; Sachverhalt; Schweiz; Parteien; Höhe; Mutter; Familie; ührt
SOZKBER.2023.40-Apos; Ehefrau; Ehemann; Einkommen; Berufung; Urteil; Unterhalt; Ehemannes; Vorderrichter; Eheschutz; Höhe; Phase; Unterhalts; Rechtspflege; Ehegatte; Quellensteuer; Überschuss; Ehegatten; Abzug; Bundesgericht; Abänderung; Gesuch; Bundesgerichts; Rente; Urteils; Parteien; Olten-Gösgen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 V 361 (9C_572/2008)Art. 10 Abs. 1 und 3 AHVG; Art. 28 Abs. 4 AHVV; Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen. Die Beitragsfestsetzung gemäss Art. 28 Abs. 4 AHVV auch nach rechtskräftiger gerichtlicher Ehetrennung (Art. 117 f. ZGB) ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 4 und 5). Ehegatte; Ehegatten; Beitrags; Ehetrennung; Scheidung; Verhältnisse; Unterhalt; Beiträge; Recht; Beitragsbemessung; Urteil; Person; Nichterwerbstätige; Hinweisen; Unterhalts; Gesetzes; Verhältnissen; Beistands; Renteneinkommen; AHV/IV; Personen; Gütertrennung; Trennung; Verordnung; Getrenntleben; Haushalt
125 III 57Einzeladoption durch einen Ehegatten (Art. 264b Abs. 2 ZGB). Aus Wortlaut, Sinn und Entstehungsgeschichte von Art. 264b Abs. 2 ZGB ergibt sich, dass eine Einzeladoption durch einen der getrennt lebenden Ehegatten nur bei einer seit mehr als drei Jahre dauernden gerichtlichen Trennung gemäss Art. 147 Abs. 1 ZGB möglich ist (E. 2). Trennung; Berufung; Getrenntleben; Einzeladoption; Recht; Verwaltungsgericht; Ehegatten; Adoption; Berufungsklägerin; Scheidung; Eheschutzmassnahme; Getrenntlebens; Revision; Urteil; Gesetzgeber; Haushalt; Aufhebung; Kommentar; Eherecht; Kantons; Freiburg; Haushaltes; Wortlaut; Bundesgericht; Verwaltungsgerichts; Rechtsnatur; Eherechts; Klage; Kindes

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-231/2015RenteSAK-act; Recht; Verfügung; Einsprache; Rente; Quot;; Erlass; Verfahren; Altersrente; Renten; Urteil; Person; Leistungen; Bundesverwaltungsgericht; Einspracheentscheid; Vorinstanz; Gericht; Anfechtung; Einspracheentscheide; Rückforderung; Verwaltung; Rückerstattung; Verfügungen; Ehegatte; Gerichtsschreiber; Beschwerden
C-2242/2010nach Auflösung der FamiliengemeinschaftAufenthalt; Ehemann; Schweiz; Gewalt; Quot;; Recht; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Verfügung; Migration; Akten; Urteil; Verlängerung; Ehemannes; Frauen; Bundesverwaltungsgericht; Migrationsbehörde; Hinweis; Vorinstanz; Wegweisung; Basel; Zusammenhang; Frauenhaus; Umstände; Ehegemeinschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Bohnet, SchwanderBasler Art. 1-456 ZGB2018
Bohnet, SchwanderBasler Art. 1-456 ZGB2018