125 III 57 | Einzeladoption durch einen Ehegatten (Art. 264b Abs. 2 ZGB). Aus Wortlaut, Sinn und Entstehungsgeschichte von Art. 264b Abs. 2 ZGB ergibt sich, dass eine Einzeladoption durch einen der getrennt lebenden Ehegatten nur bei einer seit mehr als drei Jahre dauernden gerichtlichen Trennung gemäss Art. 147 Abs. 1 ZGB möglich ist (E. 2). | Trennung; Berufung; Getrenntleben; Einzeladoption; Recht; Verwaltungsgericht; Ehegatten; Adoption; Berufungsklägerin; Scheidung; Eheschutzmassnahme; Getrenntlebens; Revision; Urteil; Gesetzgeber; Haushalt; Aufhebung; Kommentar; Eherecht; Kantons; Freiburg; Haushaltes; Wortlaut; Bundesgericht; Verwaltungsgerichts; Rechtsnatur; Eherechts; Klage; Kindes |