VTS Art. 175 - Allgemeines, Abmessungen, Gewichte

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 175 VTS vom 2025

Art. 175 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 175 Die Motorfahrräder

1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen (1) Allgemeines, Abmessungen, Gewichte

1 Motorfahrräder müssen hinsichtlich der technischen Anforderungen nur den Artikeln 175–181a entsprechen.

2 Motorfahrräder dürfen höchstens 1,00 m breit sein. Rückspiegel, die bei mässigem Druck nachgeben, dürfen in eingeklapptem Zustand gemessen werden.

3 Motorfahrräder müssen über eine Lenkstange verfügen, die mindestens 0,35 m breit ist. Sie darf das Lenken und Treten nicht behindern.

4 Das Gesamtgewicht darf 200 kg nicht übersteigen, ausgenommen bei Rollstühlen.

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 (AS 2016 5133).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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