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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 174 StPO vom 2024

Art. 174 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 174 Entscheid über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung

1 Über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung entscheidet:

  • a. im Vorverfahren: die einvernehmende Behörde;
  • b. nach Anklageerhebung: das Gericht.
  • 2 Die Zeugin oder der Zeuge kann sofort nach der Eröffnung des Entscheides die Beurteilung durch die Beschwerdeinstanz verlangen.

    3 Bis zum Entscheid der Beschwerdeinstanz hat die Zeugin oder der Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 174 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUH150031Aktenentfernung Beweis; Gericht; Beschwer; Staatsanwaltschaft; Bundes; Bundesgericht; Beweise; Eröffnung; Akten; Einvernahme; Verfahren; Bundesgerichts; Verfahren; Recht; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Entscheid; Verfügung; Beschwerdeinstanz; Interesse; Kantons; Beschwerdeführers; Verteidigung; Sinne; Zwangsmassnahmen; Zuständigkeit
    ZHUD140001Zulässigkeit der ZeugnisverweigerungZeugnis; Zeugnisverweigerung; Recht; Recht; Zeuge; Aussage; Polizei; Zeugnisverweigerungsrecht; Verein; Verfahren; Entscheid; Zeugen; Polizeibeamte; Person; Sterbebegleiter; Verfahren; Einvernahme; Kantons; Sinne; Staatsanwalt; Donatsch; Mitglied; Freitodbegleitung; Rechtsmittel; Schmid; Beschuldigte; Generalsekretär; Vereins; Akten
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2015.169 (AG.2016.141)Verlängerung der mit Urteil des Strafgerichts vom 21. Februar 2011 ausgesprochenen stationären Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 des StrafgesetzbuchesMassnahme; Gericht; Vollzug; Verlängerung; Gerichts; Beschluss; Vollzug; Basel; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Wohnen; Appellationsgericht; Replik; Entscheid; Rechtsmittel; Entlassung; Aussage; Massnahmen; Honorar; Über; Basel-Stadt; Urteil; Eingabe; Verteidigerin; Anordnung
    AGAGVE 2013 102AGVE - Archiv 2013 Personalrecht 533 V. Personalrecht 102 Entbindung vom Amtsgeheimnis Die Amtsgeheimnisentbindung einer...Person; Interesse; Schutz; Amtsgeheimnis; Lehrperson; Zeuge; Interessen; Zeugnis; Entscheid; Aussage; Staat; Behörde; Zeugen; Zeugin; Zeugnisverweigerung; Personen; Lehrpersonen; Staatsanwaltschaft; Behörde; Personalrecht; Schulbetrieb; Beamte; Beschuldigten; Geheimhaltung; Schüler; Ermächtigung; Amtsge-
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2021.108, RP.2021.30Entscheid; Bundesstrafgericht; Verfahren; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Entscheide; Staatsanwaltschaft; Rechtshilfe; Zwischenverfügung; Zeugnisverweigerung; BStGer; Zeugnisverweigerungsrecht; Generalsekretariat; Verfahren; Filter; Gesuch; Zwischenentscheid; Tribunal; Rechtsanwalt; Andrea; Taormina; Kantons; Sachen; München; Publikation
    BB.2015.30Aktenbeizug (Art. 194 Abs. 3 StPO).Verfahren; Akten; Bundes; Staat; Staatsanwaltschaft; Bern-Mittelland; Gericht; E-Mail; Verfahrens; Recht; Geheim; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrensakten; Verfahren; Gesuch; Geheimhaltung; Behörde; Geheimhaltungsinteresse; Verletzung; Bankgeheimnisses; Interesse; Beschwerdekammer; Aktenbeizug; Herausgabe; Einsicht; Rechtshilfe; Gericht; Behörden; Verfasser; Sinne

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schweizer, Vest2014