DBG Art. 174 -
Einleitung zur Rechtsnorm DBG:
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.
Art. 174 DBG vom 2024
Art. 174 Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung 1. Kapitel: Verfahrenspflichten
1 Wer einer Pflicht, die ihm nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnung obliegt, trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, insbesondere:a. die Steuererklärung oder die dazu verlangten Beilagen nicht einreicht,b. eine Bescheinigungs-, Auskunfts- oder Meldepflicht nicht erfüllt,c. Pflichten verletzt, die ihm als Erben oder Dritten im Inventarverfahren obliegen,wird mit Busse bestraft.
2 Die Busse beträgt bis zu 1000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 10 000 Franken.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.