Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Art. 171 SchKG vom 2024
Art. 171 Entscheid des Konkursgerichts 1. Konkurseröffnung (1)
Das Gericht entscheidet ohne Aufschub, auch in Abwesenheit der Parteien. Es spricht die Konkurseröffnung aus, sofern nicht einer der in den Artikeln 172–173a erwähnten Fälle vorliegt.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 ([AS 1995 1227]; [BBl 1991 III 1]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Art. 171 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220139 | Konkurseröffnung | Beschwerde; Konkurs; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; SchKG; Betreibung; Entscheid; Konkursgericht; Nichtig; Verfahren; Konkurseröffnung; Konkursandrohung; Recht; Zahlungsbefehl; Schaden; Interesse; Urteil; Winterthur; Konkurses; Forderung; Erhob; Rechtsvorschlag; Gläubiger; Verfügung; Kantons; Oberrichter; Vorinstanz; Widerruf; Handelsregister |
ZH | PS180243 | Konkurseröffnung | Schuldnerin; Konkurs; Zahlung; Betreibung; Beschwerde; Gläubiger; Gläubigerin; Umsatz; Higkeit; Rungen; SchKG; Zahlungsfähigkeit; Monatlich; Konkursgericht; Monatliche; Obergericht; Forderung; Konkursamt; Höhe; Betreibungen; Erstinstanzliche; Kantons; Konkurseröffnung; Hinterlegt; Konkursforderung; Hinterlegung; Businessplan; Monatlichen; Urteil; Betrag |
Dieser Artikel erzielt 22 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2018 47 | III. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht47 Art. 190 Abs. 2 SchKG | |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 V 372 | Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG; Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; Art. 171 ff. SchKG; Insolvenztatbestand. Die richterlich angeordnete, nach den Bestimmungen des Konkursverfahrens durchzuführende Auflösung einer Gesellschaft nach dem seit 1. Januar 2008 in Kraft stehenden Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR ist im Rahmen von Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG der Konkurseröffnung nach Art. 171 ff. SchKG gleichzustellen (E. 5.2). | Konkurs; Auflösung; Arbeitslosenkasse; SchKG; Konkurseröffnung; Urteil; Gesellschaft; Recht; Mangels; Liquidation; Auflösungsentscheid; Beschwerde; Ordne; Kantons; Bestimmungen; Einspracheentscheid; Schadenminderungspflicht; Bundesgericht; Sinne; Richter; Konkursverfahren; Richterlich; Bestellung; Organe; Entscheid; Handelsgericht; Insolvenztatbestandes; Vorinstanz; Angeordnete; Organisation |
135 III 14 (5A_284/2008) | aArt. 39 Abs. 1 Ziff. 5, Art. 171 ff. SchKG; Änderung des Anwendungsbereichs der Konkursbetreibung und übergangsrechtliche Folgen. Über das geschäftsführende Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach dem 1. Januar 2008 kein Konkurs zu eröffnen (E. 3-5). | Konkurs; SchKG; Beschwerde; Betreibung; Recht; Fortsetzung; Handelsregister; Beschwerdeführer; Über; Schuldner; Geschäftsführende; Gesellschaft; Konkursandrohung; Zeitpunkt; Konkursfähigkeit; Konkursbetreibung; Schuldners; Gläubiger; Fortsetzungsbegehren; Mitglied; Konkurses; Verfügung; Schuldbetreibung; Übergangsbestimmungen; Regel; Begehren; Zustellung; Erfolgte; Gesellschafter; Handelsamtsblatt |