Militärstrafgesetz (MStG) Art. 171

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 171 MStG vom 2025

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Art. 171 Störung von Betrieben im Dienste der Allgemeinheit (1)

1.Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegrafen- oder Telefonbetrieb hindert, stört oder gefährdet,wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2.Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 193 (6B_610/2016)Rassendiskriminierung (Aufruf zu Hass oder Diskriminierung, Art. 261bis Abs. 1 StGB; Herabsetzung oder Diskriminierung, Art. 261bis Abs. 4 erster Teilsatz StGB). Tatbestandsmässigkeit der Schlagzeile "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!" eines Inserats bejaht, das für die Unterstützung der Volksinitiative "Masseneinwanderung stoppen!" warb und die Umsetzung der Volksinitiative "Ausschaffung krimineller Ausländer" forderte (E. 1-4). Kosovaren; Inserat; Schweiz; Schlagzeile; Schweizer; Rasse; Durchschnitt; Durchschnittsleser; Inserats; Kosovare; Sinne; Tatbestand; Ethnie; Diskriminierung; Masse; Kosovaren; Masseneinwanderung; Kosovo; Gruppe; Rassendiskriminierung; Einzelfall; Äusserung; Urteil; Staat; Vorinstanz; Teilsatz; Volksinitiative; ätten
140 IV 102 (6B_697/2013)Rassendiskriminierung; öffentliche Verbreitung von rassendiskriminierenden Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB). Der sog. "Hitlergruss" in der Öffentlichkeit erfüllt den Tatbestand, wenn er sich nicht in einem eigenen Bekenntnis zur dadurch symbolisierten nationalsozialistischen Ideologie erschöpft, sondern nach den Umständen darauf gerichtet ist, unbeteiligte Dritte werbend für diese Ideologie zu gewinnen. Tatbestandsmässigkeit im konkreten Fall verneint (E. 2). Ideologie; Hitlergruss; Öffentlichkeit; Hitlergruss; Symbol; Symbole; Rasse; Person; Gebärde; Verbreiten; Bundesrat; Gruss; Bericht; Verwendung; Recht; Tatbestand; Rassendiskriminierung; Propaganda; Bekenntnis; Veranstaltung; Sinne; Personen; Gedanken; Umstände; Urteil; Umständen; Rütli; Religion

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.279Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Staat; Kantons; Verfahren; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Person; Verfahren; Verfahrensakten; Rechtshilfeersuchen; Hausdurchsuchung; Personen; Rasse; Entscheid; Beschwerdekammer; Schweiz; Sachverhalt; Bericht; Sinne; Barkeit; Rassendiskriminierung; Bundesstrafgericht; Sachen; Herausgabe; Schlussverfügung; Behörde; Handlung; öffentlich
SK.2014.13Falsification des timbres officiels de valeur (art. 245 CP).Apos;; Apos;a; Apos;art; Apos;un; édé; Apos;au; Apos;il; être; Apos;une; édéral; énal; été; Apos;auteur; éhicule; Apos;est; Tribunal; Suisse; énale; édure; Apos;en; ésultat; ésif; élit; ération; écuniaire; égal; ément; érale; Recht; état