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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 170 SchKG vom 2024

Art. 170 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 170 Vorsorgliche
Anordnungen

Das Gericht kann sofort nach Anbringung des Konkursbegehrens die zur Wahrung der Rechte der Gläubiger notwendigen vorsorglichen Anordnungen treffen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 170 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230150Anerkennung eines ausländischen KonkursdekretsBeschwerde; Token; Protokoll; Ether; Recht; Beschwerdeführer; Rungen; Block; Recht; Blockchain; Kryptowäh; Zahlungs-Token; Lichkeit; Vermögens; Kryptowährung; Schweiz; Vermögenswerte; Wallet; Smart; Contract; Digkeit; Kryptowährungen; -Protokoll; Massnahme; Bericht; Massnahmen; Gericht; Ausländische; Protokolle; Holdings
ZHPS170265Nichtigkeit der Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Beschwerde; Bungs; Gläubiger; Konkurs; Nichtig; Nichtigkeit; Gläubigerin; Schuldner; Dische; Nteresse; Schuldnerin; SchKG; Ausländische; Recht; Verfahren; Interesse; Anerkennung; Vorinstanz; Feststellung; Dischen; Ausländischen; Schweiz; Verfahrens; Bundesgericht; Aufsichtsbehörde; Betreibungsbegehren; Schiedsverfahren; Forderung; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 573 (5A_394/2017)Art. 169 f. DBG, Art. 78 StHG, Art. 274 SchKG; Vollzug eines Steuerarrestes; Bezeichnung der Arrestgegenstände; Gültigkeit eines Begehrens um Ergänzung des Arrestes. Voraussetzungen, unter welchen ein Sicherstellungsbegehren der Steuerbehörde einem Arrestbefehl gleichgestellt ist, insbesondere mit Bezug auf die Bezeichnung der Arrestgegenstände. Zuständigkeit und Verfahren (E. 4). Séquestre; Sûretés; Demande; été; Détient; Société; Actions; Auprès; Ordonnance; Canton; Banque; Relation; Autorité; Fédéral; Séquestre; Fiscal; Consid; Office; Cantonal; Arrêt; L'autorité; Fiscale; Direct; Décision; Exécution; Biens; Suite; Exécuter; L'Office; Impôts
140 III 372 (5A_144/2014)Art. 80 f. SchKG, Art. 170 OR; definitive Rechtsöffnung und Zession. Der Zessionar kann sich auf ein vom Zedenten erstrittenes Urteil als definitiven Rechtsöffnungstitel berufen, wenn seine Rechtsnachfolge liquide nachgewiesen ist. Der Richter kann definitive Rechtsöffnung bewilligen, auch wenn provisorische Rechtsöffnung beantragt worden ist (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Definitive; Urteil; SchKG; Provisorische; Beschwerde; Forderung; Betreibung; Kantons; Zession; Kantonsgericht; Rechtsnachfolge; Zessionar; Entscheid; Schuldner; Kantonsgerichts; Vorinstanz; STAEHELIN; Zedent; Graubünden; Praxis; Aufl; Gemeinde; Zedenten; Definitiven; Rechtsöffnungstitel; Liquide; Beschwerdeführer
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