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Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Art. 17 (1) Pflichten des Versicherten und Kontrollvorschriften
1 Der Versicherte, der Versicherungsleistungen beanspruchen will, muss mit Unterstützung des zuständigen Arbeitsamtes alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Insbesondere ist er verpflichtet, Arbeit zu suchen, nötigenfalls auch ausserhalb seines bisherigen Berufes. Er muss seine Bemühungen nachweisen können.
2 Die versicherte Person muss sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den sie Arbeitslosenentschädigung beansprucht, persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden und von da an die Kontrollvorschriften des Bundesrates befolgen. (2)
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4 Der Bundesrat kann ältere versicherte Langzeitarbeitslose teilweise von den Versichertenpflichten entbinden.
5 Das Arbeitsamt kann in Einzelfällen eine versicherte Person einer geeigneten öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung zur beruflichen, sozialen, migrationsspezifischen oder psychologischen Fachberatung zuweisen, sofern sich diese Massnahme aufgrund erfolgter Abklärungen als sinnvoll erweist. Diese Einrichtungen erhalten dafür eine von der Ausgleichsstelle festzulegende Entschädigung. (6)
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1996 273; BBl 1994 I 340).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2023.286 | - | Arbeit; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Richt; Anruf; Person; Recht; E-Mail; Anrufe; Anspruch; Bundesgericht; Einstellung; Personalberaterin; Versicherungsgericht; Anspruchsberechtigung; Urteil; Bundesgerichts; Kontakt; Verschulden; Verhalten; Zwischenverdienst; Mobiltelefon; Arbeitslosenversicherung; Bewerbung; Gericht |
SO | VSBES.2020.231 | - | Zustellung; Arbeit; Richt; Einsprache; Programm; Einspracheentscheid; Zwischenverdienst; Akten; Brief; Recht; Beweis; Anspruch; VSBES; Anspruchsberechtigung; Verfügung; Versicherungsgericht; Verfahren; Einsatz; Beratungsgespräch; Wahrscheinlichkeit; Kanton; Massnahme; Einstellung; Zwischenverdienstes |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 V 90 (8C_239/2018) | Art. 17 Abs. 1 AVIG; Art. 26 Abs. 2 AVIV; Art. 39 Abs. 1 ATSG; Einreichung des Nachweises der Arbeitsbemühungen mittels elektronischer Post; Einhaltung der Frist. Die Übermittlung der Liste der Arbeitsbemühungen an die Behörde mittels elektronischer Post ist zulässig. In einem solchen Fall hat der Versicherte zu beweisen, dass die Liste spätestens am letzten Tag der Frist in den Machtbereich der Behörde gelangt ist (E. 2-6). | élai; Emploi; électronique; Intimé; ômage; être; Autorité; éception; Août; écision; Assuré; édéral; écrit; Avait; égal; Envoi; été; Assurance; Absence; édure; Indemnité; était; ègle; Commentaire; Heure; énéral; Opposition; Tribunal; équences; écrits |
143 III 617 (5A_857/2016) | Art. 9 BV; Art. 179 ZGB; Abänderung des Unterhaltsbeitrages an den Ehegatten für die Dauer des Scheidungsverfahrens; Prozesskostenvorschusspflicht. Abänderungsvoraussetzungen (E. 3.1). Glaubhaftmachen der dauerhaften Veränderung des Einkommens in einem Fall, wo ein unselbstständig erwerbstätiger Ehegatte während des Getrenntlebens seine Stelle verliert und eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt (E. 5). Verhältnis des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren zum materiell-rechtlichen Anspruch auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch Ehegatten (E. 7). | Urteil; Arbeit; Ehegatte; Abänderung; Einkommen; Ehegatten; Veränderung; Erwerbstätigkeit; Einkommens; FamPrach; Anspruch; Entscheid; Urteile; Massnahme; Getrenntleben; Unterhalt; Fragen; Obergericht; Arbeitslosenentschädigung; Getrenntlebens; Leistung; Abänderungsgesuch; Massnahmen; Scheidung; Gewinn |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-7952/2007 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Kanton; Vollzug; Parkplätze; Aufgabe; Verordnung; Vollzugskosten; Aufgaben; Arbeitslosenversicherung; Kassen; Bundesverwaltung; Verfügung; Kantone; Solothurn; Mitarbeitende; Bundesverwaltungsgericht; Bedienstete; Quot;; Betrieb; Kantons; Ausgleichsstelle; AVIG-Vollzugskostenentschädigungs-Verordnung; Aufwendungen; Entschädigung; Parkplätzen; Arbeitsvermittlung; Kontierungsrichtlinie; Vorinstanz |
B-7917/2007 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Parkplätze; Kanton; Vollzug; Aufgabe; Vollzugskosten; Aufgaben; Kasse; Verfügung; Kantone; Verordnung; Parkplatz; Arbeitslosenversicherung; Kassen; Bedienstete; Bundesverwaltung; Betrieb; Appenzell; Vorinstanz; Arbeitgeber; Entschädigung; Bundesverwaltungsgericht; Region; Aufwendungen; Herisau; Vollzugskostenjahresrechnung; Parkplatzmieten; Ausgleichsstelle |