AIG Art. 17 - Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 17 AIG vom 2024

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Art. 17 Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid

1 Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.

2 Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zuständige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 17 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNC190001Feststellung PersonalienPerson; Personen; Recht; Zivilstand; Aufenthalt; Feststellung; Ehevorbereitung; Verfahren; Eintragung; Personendaten; Vorinstanz; Gericht; Ehevorbereitungsverfahren; Berufung; Gesuch; Aufenthalts; Zivilstandsamt; Personenstand; Personalien; Schweiz; Eheschliessung; Kurzaufenthaltsbewilligung; Migration; Voraussetzung; Heirat; Ehevorbereitungsverfahrens; Verfügung; Entscheid

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2023.77-Aufenthalt; Aufenthalts; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Studium; Verwaltungsgericht; Ausländer; Verlängerung; Weiterbildung; Voraussetzungen; Zulassung; Ausbildung; Urteil; Entscheid; Bewilligung; Aufenthaltszweck; Verfügung; Beschwerde; Ausoder; Person; Gesuch; Immatrikulationsbestätigung; önnen
SOVWBES.2022.449-Aufenthalt; Schweiz; Bewilligung; Beschwerde; Urteil; Familiennachzug; Bundesgericht; Migrationsamt; Entscheid; Bundesgerichts; Recht; Verwaltungsgericht; Verfahrens; Solothurn; Scheinehe; Unterlagen; Beschwerdeführern; Verfügung; Eingabe; Zulassung; Apos; Stunden; Kanton; Integration; Zugsgesuch; Zulassungsvoraussetzungen; üllt
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5935/2018Asyl und WegweisungStaat; Verfügung; Person; Verfahren; Staatsangehörigkeit; Flüchtling; Vorinstanz; Familie; Recht; Wegweisung; Bundes; Aufenthalt; Aufenthalts; Quot;; Flüchtlingseigenschaft; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; Gericht; Identität; Personen; Verfahrens; Schweiz; Äthiopien; Herkunft; Lebens; Akten; Behörde; Lebenspartner
D-5484/2017Vollzug der WegweisungMigration; Wegweisung; Erteilung; Recht; Verfahren; Aufenthalt; Anspruch; Bundes; Migrationsamt; Richt; Verfügung; Aufenthalts; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Gesuch; Rechtsvertreter; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Rentnerbewilligung; Sinne; Verfahrens; Tochter; Bewilligung; Mutter; Asylgesuch; Kantons