ZPO Art. 169 - Gegenstand

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 169 ZPO vom 2023

Art. 169 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 169 2. Abschnitt: Zeugnis Gegenstand

Wer nicht Partei ist, kann über Tatsachen Zeugnis ablegen, die er oder sie unmittelbar wahrgenommen hat.


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Art. 169 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210212ForderungFahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich
ZHLB220006ForderungZeuge; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Parteien; Zeugen; Berufung; Beweis; Vermögens; Nutzniessung; Zahlung; Mutter; Aussage; Zeugin; Erbteilung; Gespräch; Betrag; Rechtsvertreter; Leistung; Liegenschaft; Behauptung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.11-Beruf; Berufung; Apos; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Vorderrichterin; Kinder; Recht; Anschlussberufung; Ehefrau; Ehemann; Parteien; Urteil; Zeuge; Unterhalt; Betrag; Einkommen; Beweis; Berufungsbeklagten; Möbel; Berufungsklägers; Rechtskraft; Höhe; Anschlussberufungsklägerin; Ziffer; Investition; Aktien
SOZKBER.2023.5-Berufung; Urteil; Recht; Unterhalt; Apos; Ziffer; Kindsmutter; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Phase; Vater; Verfahren; Obhut; Vaters; Eltern; Berufungsbeklagten; Vaterschaft; Kindsvater; Antrag; Kindes; Bezug; Urteils; Sorge; Phasen; Gericht; Olten-Gösgen; Sohnes; Massnahmen; Berufungsklägers
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Müller, Hasenböhler, Brunner, Leuenberger, Gasser, Schwander, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
- Kommentar zur ZPO2013