Code civil suisse (CC) Art. 167

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 167 CC de 2024

Art. 167 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 167 G. Profession et entreprise des époux

Dans le choix de sa profession ou de son entreprise et dans l’exercice de ces activités, chaque époux a égard la personne de son conjoint et aux intérêts de l’union conjugale.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 635Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Selbstkündigung. Zumutbarkeit des Verbleibens an der bisherigen Arbeitsstelle. Von einem Versicherten, dessen Ehegattin bereits an einem andern Ort lebt, kann nicht erwartet werden, dass er mangels einer neuen Arbeitsstelle langfristig und auf unbestimmte Dauer am alten Arbeitsort verbleibt und getrennt von seiner Ehefrau lebt.Arbeit; Luzern; Ehegatte; Arbeitslosigkeit; Ehegatten; Recht; Kanton; Arbeitslosenkasse; Ehefrau; Arbeitsverhältnis; Verbleib; Urteil; Beschwerde; Arbeitslosenversicherung; Verschulden; Arbeitsplatz; Beschwerdeführers; Entscheid; Pflicht; Anstellung; Kasse; Verbleiben; Arbeitsstelle; Rechtsprechung; Hinweis; Eidgenössische; Versicherungsgericht; Pflichten; öchstrichterliche
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