Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 166

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 166 DBG vom 2025

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Art. 166 Zahlungserleichterungen

1 Ist die Zahlung der Steuer, Zinsen und Kosten oder einer Busse wegen Übertretung innert der vorgeschriebenen Frist für den Zahlungspflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden, so kann die Bezugsbehörde die Zahlungsfrist erstrecken oder Ratenzahlungen bewilligen. Sie kann darauf verzichten, wegen eines solchen Zahlungsaufschubes Zinsen zu berechnen.

2 Zahlungserleichterungen können von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

3 Zahlungserleichterungen werden widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen oder wenn die Bedingungen, an die sie geknüpft sind, nicht erfüllt werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/203Urteil Steuerrecht, Art. 145 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 143 Abs. 1, Art. 167 Abs. 1 DBG (SR 642.11) sowie Art. 10 und 15 Steuererlassverordnung (SR 642.121).In steuerrechtlichen Beschwerdeverfahren sind aufgrund von Steuer; Gläubiger; Steuererlass; Forderung; Forderungen; Beschwerde; Schuld; Bundessteuer; Erlass; Vereinbarung; Überschuldung; Vorinstanz; Lassvertrag; Entscheid; Schulden; Eingabe; Verhältnisse; Verwaltungsgericht; Verfahren; Recht; Beschwerdeverfahren; Verzicht; Höhe; Gläubigern; ürden
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marti, Hans, Schweizer, Frey Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2017
Marti, Hans, Schweizer, Frey Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2017