Strafgesetzbuch (StGB) Art. 165
Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 165 StGB vom 2025
Art. 165 Misswirtschaft
1.Der Schuldner, der in anderer Weise als nach Artikel 164, durch Misswirtschaft, namentlich durch ungenügende Kapitalausstattung, unverhältnismässigen Aufwand, gewagte Spekulationen, leichtsinniges Gewähren oder Benützen von Kredit, Verschleudern von Vermögenswerten oder arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung oder Vermögensverwaltung,seine Überschuldung herbeiführt oder verschlimmert, seine Zahlungsunfähigkeit herbeiführt oder im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit seine Vermögenslage verschlimmert,wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.1bis. Erhält der Schuldner zur Abwendung einer drohenden Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eine behördliche Stützungsmassnahme, so wird er mit der gleichen Strafe belegt. (1)
2.Der auf Pfändung betriebene Schuldner wird nur auf Antrag eines Gläubigers verfolgt, der einen Verlustschein gegen ihn erlangt hat.Der Antrag ist innert drei Monaten seit der Zustellung des Verlustscheines zu stellen.Dem Gläubiger, der den Schuldner zu leichtsinnigem Schuldenmachen, unverhältnismässigem Aufwand oder zu gewagten Spekulationen verleitet oder ihn wucherisch ausgebeutet hat, steht kein Antragsrecht zu.
(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 ([AS 2023 259]; [BBl 2018 2827]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.