Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:
Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 164 StPO vom 2024
Art. 164 Abklärungen über die Zeugin oder den Zeugen
1 Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse einer Zeugin oder eines Zeugen werden nur abgeklärt, soweit dies zur Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit erforderlich ist.
2 Bestehen Zweifel an der Urteilsfähigkeit oder liegen Anhaltspunkte für psychische Störungen vor, so kann die Verfahrensleitung eine ambulante Begutachtung der Zeugin oder des Zeugen anordnen, wenn die Bedeutung des Strafverfahrens und des Zeugnisses dies rechtfertigt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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