DBG Art. 164 - Verzugszins

Einleitung zur Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 164 DBG vom 2025

Art. 164 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 164 Verzugszins

1 Der Zahlungspflichtige muss für die Beträge, die er nicht fristgemäss entrichtet, einen Verzugszins bezahlen, der vom EFD festgesetzt wird.

2 Hat der Zahlungspflichtige bei Eintritt der Fälligkeit aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, noch keine Steuerrechnung erhalten, so beginnt die Zinspflicht 30 Tage nach deren Zustellung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 164 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT110112Rechtsöffnung Gesuchs; Zustellung; Gesuchsgegner; Recht; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Abholung; Einsprache; Abholungseinladung; Urteil; Entscheid; SchKG; Betreibung; Einspracheentscheid; Sendung; Beweis; Verfügung; Frist; Bundesgericht; Parteien; Verfahren; Spruchgebühr; Empfänger; Parteientschädigung; Beschwerdeverfahren; Briefkasten; Obergericht; Kanton
GRKSK-12-26definitive RechtsöffnungRecht; Bundes; Rechtsöffnung; Kanton; Betreibung; Verfügung; Bundessteuer; Entscheid; Schuld; Kantons; Betrag; SchKG; Erlass; Urteil; Sinne; Davos; Verwaltung; Gesuch; Akten; Kantonsgericht; Graubünden; Schuldner; Steuern; Schuldbetreibung; Konkurs; Verzugszinsen; Zahlung; Höhe; Bezirksgericht; Forderung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGDIV.2020.1-Steuer; Rekurrenten; Verzugszins; Vorinstanz; Zustellung; Steuerjahr; Steuerrechnung; Beweis; Sendungen; Vorbezugsrechnungen; Steuerjahre; Fälligkeit; B-Post; Verzugszinspflicht; Steuerrechnungen; Verzugszinsen; Darstellung; Steuergericht; Bundessteuer; Steuerperiode; Verfügung; Entscheid; Hausnummer; Ehegatten
SOSGDIV.2020.1-Steuer; Rekurrent; Rekurrenten; Verzugszins; Zustellung; Vorinstanz; Vorbezug; Vorbezugsrechnung; Staat; Vorbezugsrechnungen; Staats; Bundessteuer; Steuerrechnung; Steuerjahr; Steuerjahre; Einsprache; Verzugszinsen; Steuerrechnungen; Verfügung; Beweis; Verzugszinspflicht; Rechnung; Veranlagung; Recht; Steuergericht; Steuerperiode
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1594/2014Energie (Übriges)Beschwer; Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin; Akontozahlungen; Verfügung; Verzug; Recht; Vorinstanz; Rückerstattung; Bundes; SDL-Akontozahlungen; Verzugs; Tarif; Urteil; Verzugszins; Dispositivziffer; StromVV; Zeitpunkt; Beträge; Bundesverwaltungsgericht; Kraftwerkbetreiberin; Vereinbarung; Entscheid; Verfalltag; Tarifjahr; Datum
A-1589/2014Energie (Übriges)Beschwer; ührerin/Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin; Akontozahlungen; Verzug; Verfügung; Vorinstanz; Recht; Verzugs; SDL-Akontozahlungen; Bundes; Rückerstattung; Urteil; Zeitpunkt; Tarif; Verzugszins; Dispositivziffer; Bundesverwaltungsgericht; StromVV; Bereich; Kraftwerkbetreiberin; Beträge; Vereinbarung; Entscheid; Verfalltag; Tarifjahr