Art. 163 CC de 2024
Art. 163 E. Entretien de la famille
1 Les époux contribuent, chacun selon ses facultés, l’entretien convenable de la famille. (1)
2 Ils conviennent de la façon dont chacun apporte sa contribution, notamment par des prestations en argent, son travail au foyer, les soins qu’il voue aux enfants ou l’aide qu’il prête son conjoint dans sa profession ou son entreprise.
3 Ce faisant, ils tiennent compte des besoins de l’union conjugale et de leur situation personnelle.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 18 déc. 2020 (Mariage pour tous), en vigueur depuis le 1er juil. 2022 (RO 2021 747; FF 2019 8127; 2020 1223).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 163 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE220067 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vorinstanz; Berufung; Prozesskosten; Verfahren; Berufungs; Unterhalt; Prozesskostenbeitrag; Gericht; Einkommen; Entscheid; Urteil; Leistung; Rechtsmittel; Gesuchsgegners; Ehegatte; Unterlagen; Pensum; Parteien; Ehegatten; Umzugs; Rechtspflege; Getrenntleben; Konto; Umzugskosten; Auskunft |
ZH | PC230041 | Ehescheidung (Sistierung) | Scheidung; Verfahren; Beschwerdegegner; Eheschutz; Sistierung; Scheidungsverfahren; Vorinstanz; Recht; Verfahrens; Parteien; Eingabe; Entscheid; Verfügung; Abänderung; Scheidungsverfahrens; Interesse; Einigung; Urteil; Bezirksgericht; Eheschutzurteil; Unterhalt; Massnahmen; Scheidungsurteil; Geburt; Scheidungspunkt; Ehegatten; Streit |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VW180005 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchsteller; Mittellosigkeit; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Kanton; Obergerichts; Rekurs; Kantons; Schuld; Inkasso; Entscheid; Verwaltungskommission; Verfahren; Zentrale; Inkassostelle; Verhältnisse; Interesse; Person; Einkünfte; Vermögenswerte; Rekurskommission; Liegenschaft; Antrag; Kommentar; Schweizerischen; Auflage; Zürich/Basel/Genf; Prozessordnung |
ZH | VU150085 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Obergericht; Mittellosigkeit; Erlass; Kostenerlass; Verfahren; Obergerichts; Inkasso; Gesuchstellers; Kanton; Inkassostelle; Zentrale; Einkommen; Bezirksgericht; Gerichtsgebühr; Person; Wohnung; Rekurs; Kantons; Verwaltungskommission; Berücksichtigung; Recht; Erlassgesuch; Verordnung; Begründung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 249 (5A_907/2018) | Regeste Art. 125 ZGB ; nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung. Prinzipien der Unterhaltsfestsetzung (E. 3.4). Begriff und Folgen der lebensprägenden Ehe nach bisheriger Rechtsprechung (E. 3.4.1). Die Frage der Lebensprägung darf keinen "Kippeffekt" für die Rechtsfolgen zeitigen; vielmehr ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen (E. 3.4.2). Weiterentwicklung des Begriffes der lebensprägenden Ehe, welche zur Bestimmung des gebührenden nachehelichen Unterhaltes eine Anknüpfung am ehelich gelebten Standard rechtfertigt (E. 3.4.3). Selbst bei lebensprägender Ehe geht die Eigenversorgung einem allfälligen Unterhaltsanspruch vor. Grundsätzlich ist eine vorhandene Erwerbskapazität vollständig auszuschöpfen (E. 3.4.4). Wenn sie ganz oder teilweise fehlt, besteht gegenüber dem anderen Ehegatten auch nachehelich ein Unterhaltsanspruch, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen (E. 3.4.5). Insgesamt massgeblich sind somit die Umstände des Einzelfalles, d.h. das, was die konkrete Ehe ausgemacht hat (E. 3.4.6). Anwendung dieser Prinzipien auf den vorliegenden Fall (E. 3.5). | Unterhalt; Ehemann; Ehefrau; Unterhalts; Recht; Urteil; Kinder; Rechtsprechung; Entscheid; Trennung; Schweiz; Erwerbstätigkeit; Haushalt; Eigenversorgung; Ehegatte; Ehemannes; Zusammenleben; Leistung; Kantonsgericht; Heirat |
145 III 169 (5A_14/2019) | Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). | Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-260/2020 | Rentenrevision | Rente; Verfügung; Renten; Invalidität; Beurteilung; Vorinstanz; Gesundheit; IV-Stelle; Akten; Recht; Haushalt; Kinder; Abklärung; Urteil; Aufgabe; Schweiz; B-act; Arbeit; Leistungs; Feststellung; Sachverhalt; Person; Aufgaben; IVSTA; Stellung; Bundesverwaltungsgericht |
C-3577/2018 | Rentenanspruch | ähig; Invalidität; Arbeit; Recht; Rente; Vorinstanz; Gesundheit; Verfügung; Beurteilung; Verfahren; Einschränkung; Anspruch; Renten; Stellung; Gutachten; Aufgabe; Person; Haushalt; Gericht; Aufgaben; Schweiz; Akten; B-act; ührt |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2014.1 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV). | Verfahren; Akten; Recht; Stunden; Aufwand; Verteidiger; Entschädigung; Verfahren; Vermögenswert; Beschwerde; Verfahrens; Vermögenswerte; Verteidigers; Entscheid; Apos;; Eingabe; Kostennote; Bundesstrafgericht; Gesuch; Unterlagen; Ehemann; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Gericht; Sinne; Bundesanwaltschaft; Einstellung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser, Isenring | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2018 |
Geiser, Isenring | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2018 |