ZPO Art. 162 - Berechtigte Verweigerung der Mitwirkung

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 162 ZPO vom 2023

Art. 162 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 162 Berechtigte Verweigerung der Mitwirkung

Verweigert eine Partei oder eine dritte Person die Mitwirkung berechtigterweise, so darf das Gericht daraus nicht auf die zu beweisende Tatsache schliessen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 162 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC120009Zulässigkeit der Beschwerde gegen BeweisanordnungenParteien; Vorinstanz; Recht; Gesuchsteller; Verfügung; Verfahren; Auskunft; Beschwerdeverfahren; Mitwirkung; Ehegatte; Gericht; Auskunftspflicht; ZPO/ZH; Entscheid; Geschäft; Urkunde; Mitwirkungs; Edition; Wiedererwägung; Geschäfts-Nr; Einreichung; Urkunden; Rechtsmittel; Ehegatten; Anordnung; Scheidung; Eingabe; Zivilprozessordnung
ZHNQ110038Genehmigung des Schluss-Rechenschaftsberichtes über die Beistandschaft nach Art. 392 Ziff. 1 und Art. 393 Ziff. 2 ZGBBerufung; Beschluss; Berufungsklägerin; Berufungsklägerinnen; Zustellung; Bezirksrat; Recht; Frist; Vertreter; Vertreterin; Entscheid; Beschlusses; Akten; Gericht; A-Post; Bezirksrates; Amtsbericht; Zeugin; Verfahren; Berufungsschrift; Beistand; Befragung; Vorschriften; Rechtsmittel; Adressat; Zeuge; Sendung; Behörde; übergeben
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