Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 162 StPO vom 2024
Art. 162 3. Kapitel: Zeuginnen und Zeugen1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Begriff
Zeugin oder Zeuge ist eine an der Begehung einer Straftat nicht beteiligte Person, die der Aufklärung dienende Aussagen machen kann und nicht Auskunftsperson ist.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 162 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU180027 | Verletzung der Verkehrsregeln | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beweis; Berufung; Stadtrichter; Stadtrichteramt; Vorinstanz; Zeugin; Verfahren; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Verfahrens; Recht; Urteil; Entscheid; Sachverhalt; Gericht; Begründet; Verletzung; Einvernahme; Behörde; Aussagen; Fahrzeug; Frage; Rüge; Busse; Beweise; Polizei; Aufl |
ZH | UE170240 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zeuge; Bundesgericht; Bankgeheimnis; Zeugen; Nichtanhandnahme; Falsch; Winterthur; Unterland; Verfahren; Bundesgerichts; Rechtsfrage; Sachen; Verfügung; Erhob; Rechtspflege; Beschwerdefüh-; Tatsache; Unentgeltliche; Empfang; Bundesgerichtsgesetzes; Rechtsmittel; Gerichte; Beschwerdegegners; Vorsätzlich; Falsche |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 97 | Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). | Person; Verfahren; Recht; Schuldig; Auskunftsperson; Beschuldigt; Rechtskräftig; Zeuge; Beschuldigte; Zeugin; Einzuvernehmen; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Abzuklärende; Urteil; Teilig; Prozess; Rechtskräftige; Verurteilt; Verurteilung; Bundesgericht; Personen; Zeugen; Hinweis; Beteiligt; Zusammenhang; Aussagen; Beschuldigten |
144 IV 28 | Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). | Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Zeugnisverweigerungsrecht; Einvernahme; Zeugen; Polizei; Beschuldigt; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Einzuvernehmen; Recht; Befragt; Verwertbar; Staatsanwalt; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Ehefrau; Hinweis; Zeugnisverweigerungsrechte |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2021.5 | | Berufung; Berufungsgegner; Aussage; Sicht; Verfahren; Aussagen; Bundes; Filter; Hinzuf?gen; ?ffnen; Urteil; Person; Sichtverlust; Vorinstanz; Verband; Recht; Flugzeug; leader; Beweis; Verwertbar; Flugzeuge; Formation; Pilot; Bericht; Briefing; Kollision; SUST-Bericht; Verkehr; Stearman; Recht |
RR.2019.303 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Recht; Rechtshilfe; Beschwerde; Beschwerdef?hrerin; Steuer; Staat; Rechtshilfeersuchen; Schuldig; Gericht; Verfahren; Beh?rde; Entscheid; Kanton; Verfahrens; Sachverhalt; Staatsanwaltschaft; Person; Ersuchen; Schweiz; Verfahren; Beschuldigte; Umsatzsteuer; Gallen; Kantons; Ersuchende; M?nchen; Deutsche; Einvernahme; Verf?gung; |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Andreas Do-natsch | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |