Handelsregisterverordnung (HRegV) Art. 162

Zusammenfassung der Rechtsnorm HRegV:



Die Handelsregisterverordnung in der Schweiz regelt die Führung des Handelsregisters, ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen wie Firma, Sitz und Kapital enthält. Sie legt fest, welche Angaben im Register gemacht werden müssen, regelt die Zuständigkeit der Handelsregisterämter und die Veröffentlichung von Eintragungen. Die Verordnung gewährleistet Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und erleichtert den schnellen Zugriff auf Unternehmensinformationen.

Der Art. 162 HRegV wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Art. 162 Handelsregisterverordnung (HRegV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2022 66vorsorgliche Massnahmen (Handelsregistersperre)Berufung; Verfügung; Gericht; Berufungsgegner; Handelsregister; Schwyz; Vorinstanz; Berufungsführerin; Hauptsache; Kantons; Vollstreckungsort; Massnahme; Gesuch; Register; Verfahren; Zuständigkeit; Bezirk; Belegenheit; Massnahmen; Handelsregistersperre; Freienbach; Belegenheitsort; Haas/Schlumpf; Registersperre; Entschädigung; Bezirksgericht; Höfe; örtlich

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2015.00447Der Beschwerdeführer wurde gestützt auf eine entsprechende Anmeldung und das dieser beiliegende Protokoll der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer einer GmbH im Handelsregister gelöscht. Dagegen richtet sich seine Beschwerde.Handelsregister; Gesellschaft; Eintrag; Gesellschafter; Verwaltungsgericht; Eintragung; Geschäftsführer; Zivilsache; Handelsregisteramt; Verfahren; Gesellschafterversammlung; Beschluss; Fällen; Kammer; Verbindung; Verfügung; Entscheid; Beschwerdegegner; Rechtsmittel; Kantons; Abteilung; Urteil; Verwaltungsrichter; Mutation; Verfahrens; Stellung; Akten
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Michael GwelessianiPraxis zur Handelsregisterverordnung, Zürich2016
- Hand, Bern 2013