SG | HG.2003.76 | Entscheid Art. 18 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 2, 3, 5 und 6 UWG (SR 241). Auslegung einer vertraglich vereinbarten Konkurrenzklausel, insbesondere des darin verwendeten Begriffs Vertragsgeräte. Ein unlauteres Verhalten ist nicht hinreichend substantiiert dargetan, wenn ohne hinreichende Konkretisierung behauptet wird, die Beklagte sei mit z. T. identischen Unterlagen wie die Klägerin aufgetreten. Die allfällige Verwendung zugänglicher Prospekte oder Homepages ist noch nicht unbefugte Verwertung von Arbeitsergebnissen (Handelsgericht, 25. April 2006, HG.2003.76). | Quot; Vertrag; Beklagten; Klage; Produkt; Konkurrenz; Parteien; Produkte; Experte; Vertragsgeräte; Konkurrenzverbot; SiFe-; Expertise; Handel; Vertragsgerätequot; Replik; Experten; Zusammenhang; Beweis; Korrosion; Verwendung; Verletzung; Wettbewerb; -Legierung; Quot;Vertragsgerätequot; |
SG | HG.2005.54 | Entscheid Art. 77 PatG (SR 232.14). Die Eintragung des Patents in das Register hat die Rechtsvermutung zur Folge, dass das Patent gültig sei. Wer die Nichtigkeit geltend machen will, muss die sie begründenden Tatsachen behaupten und beweisen, wobei im Massnahmeverfahren Glaubhaftmachen genügt, und zwar auch bei europäischen Patenten (Handelsgericht, 12. Dezember 2005, HG.2005.54). | Gesuch; Gesuchs; Patent; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Streitpatent; Gesuchstellerinnen; Kombination; Praziquantel; Separatbeilage; Patents; Streitpatents; Sankyo; Quot; Massnahme; Ausführungen; Nichtigkeit; Ivermectin; Recht; Produkt; Handelsgericht; Klage; Gesuchsantwort; EQVALAN; Schweiz; EQUIMAX; Verfahren; Gültigkeit |