KRK Art. 16 -

Einleitung zur Rechtsnorm KRK:



Die Kinderrechtskonvention ist ein internationales Abkommen, das die grundlegenden Rechte von Kindern festlegt und die Vertragsstaaten verpflichtet, diese zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, Bildung, Gesundheit sowie Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Die Konvention betont auch die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sie betreffen. Die Schweiz hat die Konvention ratifiziert und muss sicherstellen, dass die Kinderrechte im Land geschützt werden.

Art. 16 KRK vom 2022

Art. 16 Kinderrechtskonvention (KRK) drucken

Art. 16

(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.22-Beschuldigte; Urteil; Recht; Solothurn; Kanton; Urteils; Beschuldigten; Staat; Apos; Aufbewahrungsort:; Polizei; Asservate; Landes; Berufung; Schweiz; Landesverweis; Ziffer; Landesverweisung; Verteidiger; Kosovo; Entschädigung; Interesse; Vorinstanz; Hinweis; Privat; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 I 153 (2C_353/2008)Art. 8 EMRK; Art. 10 Abs. 1 KRK; Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im "umgekehrten Familiennachzug" an die ausländische Mutter eines Schweizer Kindes. Erscheint die Ausreise von anwesenheitsberechtigten Familienangehörigen einer ausländischen Person, welche die Schweiz verlassen muss, nicht ohne Weiteres zumutbar, ist eine Interessenabwägung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK vorzunehmen (E. 2.1). Der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines ausländischen, sorgeberechtigten Elternteils eines Schweizer Kindes ist die Bundeszustimmung zu erteilen, wenn hiergegen über das öffentliche Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik hinaus keine zusätzlichen ordnungs- oder sicherheitspolizeilichen Gründe sprechen (E. 2.2). Schweiz; Familie; Interesse; Schweizer; Urteil; Aufenthalt; Kindes; Interessen; Migration; Aufenthaltsbewilligung; Ausreise; Verlängerung; Recht; Ausländer; Bewilligung; Interessenabwägung; Türkei; Tochter; Eltern; Mutter; Umstände; Eingriff; Massnahme; Schutz; önnen