SG | HG.2001.31 | Entscheid Art. 5 lit. a, 2 und 9 Abs. 1 lit. a und b und Abs. 3 UWG (SR 241); Art. 55 Abs. 1 lit. a und b MSchG (SR 232.11); Art. 419 ff. OR (SR 220). Unlauteres Verhalten einer Partei nach Beendigung der Zusammenarbeit; Umfang der Auskunftspflicht nach Lauterkeits- und Markenrecht als Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts der Gegenpartei auf Schadenersatz oder Gewinnherausgabe (Handelsgericht, 29. November 2005, HG.2001.31). | Quot; Beklagten; Entwicklung; Combox; Kommunikations; Parteien; Markt; Auskunft; Schaltplan; Platine; Beweis; Cquot; Geschäftsgeheimnis; Experte; Informationen; Zusammenarbeit; Beauftragte; Gewinn; Schadenersatz; Gerät; Quot;Cquot; Arbeitsergebnis; Kommunikationsbox; Verwendung; Geheimnis; Recht; Auftrag; Abnehmer; Zeitpunkt |